Wärmepumpe

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.2.2 Bildungsprämie Wärmepumpe

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert wird die erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungslehrgängen gemäß der Richtlinie VDI 4645-1:2023-04 oder an vergleichbaren Fortbildungen, die sich an technische Führungskräfte oder planungsverantwortliche Beschäftigte in Sanitär-, Heizungs- und Klimabetrieben sowie in Kälte- und Klimaanlagenbetrieben richten.

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Technische Führungskräfte bzw. planungsverantwortliche Beschäftigte sind diejenigen Mitarbeitenden, die mit Aufgaben der Planung und Projektierung von Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen betraut sind. Die Teilnahme an Fortbildungen für operativ vor Ort tätige Monteurinnen und Monteure wird nicht gefördert.
  • Mindestinhalte der Fortbildung umfassen die Vermittlung von Kenntnissen in den Bereichen Voruntersuchung und Konzepterstellung, die Detailplanung inklusive Dimensionierung der Anlagenkomponenten, Kostenbetrachtungen, die Inbetriebnahme, die Unterweisung der Betreiberin oder des Betreibers sowie die Dokumentation.

Antragsberechtigte:

  • Sanitär-Heizung-Klima-, Kälte- und Klimaanlagen-Betriebe mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die Mitglied einer örtlichen Handwerkskammer sind.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Festbetrag

  • maximal 500 Euro pro erfolgreich absolviertem Fortbildungstag und Beschäftigten
  • maximale Fördersumme 1.500 Euro je Beschäftigten

Weitere Infor­ma­tionen

Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg

https://link.energy4climate.nrw/lNfW3K

Kontakt
NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Fortbildungslehrgänge

Antragsteller
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

08.08.2025

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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.