Wärmepumpe

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.2.2 Bildungsprämie Wärmepumpe

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert wird die erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungslehrgängen gemäß der Richtlinie VDI 4645-1:2023-04 oder an vergleichbaren Fortbildungen, die sich an technische Führungskräfte oder planungsverantwortliche Beschäftigte in Sanitär-, Heizungs- und Klimabetrieben sowie in Kälte- und Klimaanlagenbetrieben richten.

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Technische Führungskräfte bzw. planungsverantwortliche Beschäftigte sind diejenigen Mitarbeitenden, die mit Aufgaben der Planung und Projektierung von Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen betraut sind. Die Teilnahme an Fortbildungen für operativ vor Ort tätige Monteurinnen und Monteure wird nicht gefördert.
  • Mindestinhalte der Fortbildung umfassen die Vermittlung von Kenntnissen in den Bereichen Voruntersuchung und Konzepterstellung, die Detailplanung inklusive Dimensionierung der Anlagenkomponenten, Kostenbetrachtungen, die Inbetriebnahme, die Unterweisung der Betreiberin oder des Betreibers sowie die Dokumentation.

Antragsberechtigte:

  • Alle in Nordrhein-Westfalen ansässigen Handwerksbetriebe, die Mitglied einer örtlichen Handwerkskammer sind und folgende Berufsgruppen beschäftigen:
    • Schornsteinfeger
    • Installateur und Heizungsbauer
    • Kälteanlagenbauer
    • Ofen- und Luftheizungsbauer
    • Elektrotechniker
    • Energieberater

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung für wirtschaftlich Tätige:
Für die Antragstellung benötigen Sie zwingend eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Diese wird zentral vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an wirtschaftlich Tätige in der Regel automatisch erteilt.
Sollte Ihnen die W-IdNr. noch nicht zugeteilt worden sein, wenden Sie sich bitte an den Servicecenter NRW:
Telefonnummer: 0211 837-1927 (montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr)

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Festbetrag.

  • maximal 450 Euro pro erfolgreich absolviertem Fortbildungstag und Beschäftigten.
  • Die maximale Fördersumme ist auf 900 Euro je Beschäftigten begrenzt.

Weitere Infor­ma­tionen

Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg

https://link.energy4climate.nrw/lNfW3K

Kontakt
NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Fortbildungslehrgänge

Antragsteller
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

27.03.2026

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.