Photovoltaik

NRW.BANK: Weg vom Gas Kredit

Fördergegenstand und -bedingungen

Diese Fördervariante des NRW.BANK.Universalkredits mit dem Titel „Weg vom Gas“ unterstützt bei der Umstellung der Energieversorgung kleiner Unternehmen von Erdgas auf erneuerbare Energien.

Förderbar sind Maßnahmen, die einer Umstellung vom Energieträger Erdgas auf erneuerbare Energien dienen, d.h.:

  • Investitionen in Technologien zur lokalen und dezentralen erneuerbaren Wärmeerzeugung mit Ausnahme von Biomasse (insbesondere (Hochtemperatur)-Wärmepumpen, konzentrierende Solarthermie) sowie erforderliche prozessuale Anpassungen,
  • Investitionen in periphere Technologien zur Speicherung und Flexibilisierung (z.B. mit erneuerbarem Strom betriebene Wasserstoff-Elektrolyseure, Batteriespeicher),
  • Investitionen in Technologien und Maßnahmen zur Prozesselektrifizierung und damit verbundene Technologien zur lokalen und dezentralen erneuerbaren Stromerzeugung (insbesondere Windkraft, Photovoltaik) und
  • Kosten für die Installation und Inbetriebnahme der Technologien durch einschlägiges Fachpersonal.
  • Umstellung auf Ab- bzw. Prozesswärme

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes bis zu einer Größe von 249 Mitarbeitenden mit Sitz in NRW. Die wirtschaftliche Tätigkeit muss unter den Abteilungen 10 bis 33 (Verarbeitendes Gewerbe) der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, geführt werden (siehe unter weitere Informationsquellen).

Förderhöhe

  • Ratendarlehen oder endfälliges Darlehen
  • Max. 2 Mio. €
  • Tilgungsnachlass von bis zu 30% der Darlehenssumme, max. 200.000 €
  • Kreditlaufzeit: max. 10 Jahre, max. 5 Freijahre

Kumu­lier­bar­keit


Weitere Infor­ma­tionen

Weitere Informationen, Merkblatt und Kontaktdaten:

https://link.energy4climate.nrw/0OUfjv

Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Umstellung von Erdgas auf erneuerbare Energien

Antragsteller
  • Unternehmen
Antragstelle

NRW.BANK

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

05.09.2023

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.