Windenergie

BAFA: Bürgerenergiegesellschaften

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden im Rahmen des Programms „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“ Vorhaben von Bürgerenergiegesellschaften zur Planung und Umsetzung von Bürgerwindprojekten im Bereich der Windenergie an Land. Förderfähige Ausgaben sind:
  • Vorplanungskosten, z. B. für Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Gutachten für die Änderung der Bauleitplanung, Datenermittlung und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Gutachten im Rahmen einer zur Projektumsetzung erforderlichen Bebauungsplan-Änderung
  • Rechts- und Steuerberatungsleistungen im Gesamtkontext des Projekts (nicht in Verbindung mit der Gründung einer (Bürgerenergie-)Gesellschaft

Förderbedingen sind unter anderem:

  • Eintragung im Marktstammdatenregister als Voraussetzung für die Teilnahme
  • Gesamtgröße von maximal 25 MW pro Antragsteller
  • Teilnahme an wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur für Windenergie an Land und Solaranlagen
  • Zuschlag und Förderanspruch (Marktprämie) nur bei erfolgreicher Teilnahme am Ausschreibungsverfahren

Antragsberechtigte:

  • Bürgerenergiegesellschaften gemäß § 3 EEG 2023
  • Mindestanzahl von 15 stimmberechtigten Mitgliedern oder Anteilseignern
  • Höchstanteil von 10 % der Stimmrechte pro Mitglied oder Anteilseigner
  • Mindestanteil von 75 % der Stimmrechte bei natürlichen Personen mit Wohnsitz im Umkreis von 50 km um den Anlagenstandort
  • Stimmrechtsanteile außerhalb natürlicher Personen nur bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) oder kommunalen Gebietskörperschaften bzw. deren Zusammenschlüssen

Förderhöhe

    • Zuschussquote: 70 % der gesamten Planungs- und Genehmigungskosten
    • Max. Förderhöhe: 300.000 Euro (De-minimis-VO innerhalb von drei Steuerjahren)
    • Rückzahlungspflicht bei Erteilung einer bestandskräftigen Genehmigung nach BImSchG innerhalb von 2,5 Jahren
    • Keine Rückzahlungspflicht bei Ablehnung der Genehmigung oder nachgewiesener Nicht-Genehmigungsfähigkeit des Projekts
    • Kürzung der Förderung auf anteilige Finanzierung bei Überschreitung der De-minimis-Grenze

    Weitere Infor­ma­tionen

    Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

    https://link.energy4climate.nrw/hSEwyA

    Kontakt:
    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
    Telefon: 06196 908-1070

    Förderart
    • Zuschuss
    Förderinhalt

    Planungs- und Genehmigungskosten bei Bürgerwindprojekten

    Antragsteller
    • Unternehmen
    Antragstelle

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

    Fördergeber
    • Bund
    Stand

    15.09.2025

    NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

    Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.