Wärmepumpe

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.3.1.2 Kalte Nahwärmenetze

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden kalte Nahwärmenetze.

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Das Netz muss den Kriterien der Richtlinie 2012/27/EU (Energieeffizienz-Richtlinie) entsprechen und der Versorgung Dritter dienen.
  • Die bereitgestellte Wärme muss vorwiegend aus erneuerbaren Quellen oder effizient genutzter Abwärme gespeist werden, die Netze müssen eine Übertragungstemperatur von in der Regel bis zu 20°C haben.
  • Informationen zu den energetischen Eigenschaften des Netzes (Energieträger, CO2-Emissionen etc.) sind durch den Netzbetreiber zu veröffentlichen.

Antragsberechtigte:

  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Maximalförderung von 200.000 Euro.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg

https://link.energy4climate.nrw/avZ9uJ

Kontakt:

NRW direkt; Tel.: 0211 837-1927

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt
Kalte Nahwärmenetze
Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

08.08.2025

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.