Gebäudetechnik

progres.nrw – Klimaschutztechnik: 6.1.6 Erneuerung der Hauselektrik in Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert wird die Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage, um die Nutzung des erzeugten Stroms der PV-Anlage vor Ort in den Wohnungen (insbesondere als Mieterstrom) zu ermöglichen. Förderfähige Ausgaben betreffen Kosten, die anfallen durch:

  • Messplätze wie Zählerschränke, inklusive der Planungsleistungen
  • Kommunikationseinheiten
  • Erneuerung/Verstärkung von Haus- und Wohnanschlüssen
  • Materialkosten für u.a. stärkere Kabel
  • Arbeitsaufwand sowie Planungskosten, die mit der Erneuerung einhergehen.

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Errichtung einer Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung von mehr als 30 Kilowatt-Peak.
  • Der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige des Bestandsgebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurück.
  • Die Förderung wird je Netzanschluss und Standort nur einmal gewährt.

Antragsberechtigte:

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als anteiliger Zuschuss von bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Maximalförderung von 20.000 Euro.


Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg

https://link.energy4climate.nrw/NAKqV1

Kontakt:

NRW direkt, Telefon: 0211 837-1927

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Erneuerung der Hauselektrik im Vorfeld der Installation einer PV-Anlage in Mehrparteienhäusern

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

09.10.2025

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.