Photovoltaik

aktuell gestoppt! progres.nrw - Klimaschutztechnik: Fassaden-Photovoltaikanlagen

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert wird die Installation von Fassaden-Photovoltaik-Anlagen, die als Teil der Gebäudehülle in die Fassade des Gebäudes funktionell integriert sind.

Voraussetzungen:

  • die Anlagen müssen alle baurechtlichen und ggf. denkmalrechtlichen Anforderungen erfüllen
  • die Anlagen müssen als Teil der Gebäudehülle in die Fassade des Gebäudes funktional integriert sein
  • die Förderung wird je Netzanschluss und Gebäude nur einmal gewährt

Förderhöhe

Förderhöhe: maximal 350 Euro pro kWp

Förderhöchstgrenze: maximal 50.000,00 Euro

Kumu­lier­bar­keit


Weitere Infor­ma­tionen

Weitere Informationen, Richtlinie und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/AzRMf7

Kontakt:

NRW direkt, Tel:.: 0211 837-1927

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Fassaden-Photovoltaik-Anlagen

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

25.04.2023

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.