Photovoltaik

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.1.4 Planungs- und Beratungsleistungen zum PV-Ausbau

Fördergegenstand und -bedingungen

Im Zuge der Vorbereitung von investiven Maßnahmen zur Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen – Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen, Agri-PV-Anlagen, Floating-PV-Anlagen und PV-Anlagen auf Mehrparteienhäusern – werden folgende Leistungen gefördert:

  • Machbarkeitsstudien
  • Potenzial- und Wirtschaftlichkeitsanalysen
  • Konzepterstellungen
  • Vorplanungsstudien
  • Erstellung von Umwelt- und Blendgutachten
  • Voruntersuchungen der Statik und Standsicherheit
  • Prüfungen des Netzanschlusses
  • Dienstleistungen zur Begleitung von Bauleitverfahren

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Studien, Konzepte, Analysen und Gutachten haben durch einen qualifizierten Berater zu erfolgen und müssen anbieterneutral und unabhängig sein.
  • Untersuchungen der Statik und Standsicherheit sind durch einen geprüften Tragwerksplaner zu erstellen.
  • Die Förderung wird je Netzanschluss und Standort nur einmal gewährt.

Antragsberechtigte:

  • Unternehmen
  • Private Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Städte, Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.

  • Städte, Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände:
    Max. 90 %; Förderhöchstgrenze 50.000 Euro.
    Finanzschwache Kommunen können bis zu 100 Prozent gefördert werden.
  • Unternehmen je nach Größe, private Hochschulen, Forschungseinrichtungen:
    Bis max. 70 %; Förderhöchstgrenze 35.000 Euro.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg

https://link.energy4climate.nrw/HGEhbQ

Kontakt:
NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Planungs- und Beratungsleistungen zum PV-Ausbau

Antragsteller
  • Kommune
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

09.10.2025

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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.