Geothermie

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.2.4 Fortbildungslehrgänge an einer staatlich anerkannten Fachschule für Technik

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert wird die erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungslehrgängen zum Schichtführer/zur Schichtführerin bzw. zum Techniker/zur Technikerin für Bohr- und Fördertechnik an einer anerkannten Fachschule für Technik.

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Mindestinhalte der Fortbildung umfassen die Vermittlung von Kenntnissen in den Bereichen Bohrspülungen, Bohrwerkzeuge für Pilotbohrungen und Arbeitssicherheit.
  • Je Betrieb werden jährlich maximal eine Fortbildung zur Schichtführerin oder zum Schichtführer sowie eine Fortbildung zur Technikerin oder zum Techniker gefördert.

Antragsberechtigte:

  • Privatpersonen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen
  • Betriebe mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die entsprechende Leistungen im Bereich der Bohr- und Fördertechnik erbringen.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Festbetrag:

  • maximal 5.000 Euro – Fortbildung Schichtführerin oder Schichtführer
  • maximal 10.000 Euro – Fortbildung Technikerin oder Techniker

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg

https://link.energy4climate.nrw/XQXO6b

Kontakt:
NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Teilnahme an Fortbildungslehrgängen zum Schichtführer/zur Schichtführerin bzw. zum Techniker/zur Technikern für Bohr- und Fördertechnik an einer anerkannten Fachschule für Technik.

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

08.08.2025

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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.