Antragsberechtigt sind:
die entsprechende Leistungen erbringen.
Gefördert wird:
Der Fördergegenstand ist die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen zum Schichtführer/zur Schichtführerin bzw. zum Techniker/zur Technikern für Bohr- und Fördertechnik.
Förderbedingungen (u.a.):
Um gefördert zu werden, darf mit den Maßnahmen erst mit Erteilung eines Zuwendungsbescheides begonnen werden. Maßnahmenbeginn in diesem Sinne ist jede verbindliche Bestellung und jeder Vertrag über den Kauf oder die Installation (Liefer- und Leistungsvertrag).
Weitere Informationen, Richtlinie und Antragsunterlagen:
https://link.energy4climate.nrw/XQXO6b
Kontakt:NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927
Teilnahme an Fortbildungslehrgängen zum Schichtführer/zur Schichtführerin bzw. zum Techniker/zur Technikern für Bohr- und Fördertechnik an einer anerkannten Fachschule für Technik.
Bezirksregierung Arnsberg
18.12.2024
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.