Effizienzgebäude (Neubau und Sanierung)

KfW: Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude

Fördergegenstand und -bedingungen

  • Gefördert werden Investitionen in den Neubau und den Ersterwerb klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland in zwei Stufen. Förderfähige Maßnahmen sind:
  • Bau und Kauf einschließlich Nebenkosten
  • Planung und Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz und Beratende für Nachhaltigkeit
  • Gebühren für die Nachhaltigkeitszertifizierung

Förderbedingungen sind unter anderem:

Förderstufe 1: Klimafreundliches Nichtwohngebäude

  • Einstufung als Effizienzgebäude 40
  • Erfüllung der Anforderungen an Treibhausgasemissionen entsprechend des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) Plus
  • Keine Beheizung durch Öl, Gas oder Biomasse

Förderstufe 2: Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG

  • Einstufung als Effizienzgebäude 40
  • Erfüllung und Bestätigung der Anforderungen des QNG-Plus oder -Premium durch ein Nachhaltigkeitszertifikat
  • keine Beheizung durch Öl, Gas oder Biomasse

Antragsberechtigte:

  • Privatpersonen
  • Einzelunternehmer/innen und freiberuflich Tätige
  • Unternehmen und kommunale Unternehmen
  • Alle juristischen Personen des Privatrechts, z. B Wohnungsbaugenossenschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern oder Verbände
  • Soziale Organisationen und Vereine

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Kredits zur Finanzierung der förderfähigen Investitionskosten auf Basis der jeweiligen Förderstufe.

  • Klimafreundliche Nichtwohngebäude
    Max. Kredithöhe 1.500 Euro je m2 Nettogrundfläche bei max. 7,5 Mio. Euro je Vorhaben
  • Klimafreundliche Nichtwohngebäude mit QNG
    Max. Kredithöhe 2.000 Euro je m2 Nettogrundfläche bei max. 10 Mio. Euro je Vorhaben

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/MvMA1W

Kontakt: 
KfW Servicenummer: 0800 539 9001


Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Förderkredite werden bei dem vom Antragsteller ausgewählten Finanzierungspartner der KfW gestellt.

Fördergeber
  • Bund
Stand

22.10.2025

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.