Effizienzgebäude (Neubau und Sanierung)

KfW: Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude

Fördergegenstand und -bedingungen

Antragsberechtigt sind:

Natürliche Personen (Privatpersonen) und Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände, Gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen, Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen, sonstige juristische Personen des Privatrechts.

Gefördert werden:

der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) von Nichtwohngebäuden, die nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes fallen und die Anforderungen gemäß der Anlage zum Merkblatt "Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude - Technische Mindestanforderungen" (TMA) erfüllen. Die Gebäude und Wohneinheiten sind mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen.Gebäude werden nach den Stufen „Klimafreundliche Nichtwohngebäude“ und „Klimafreundliche Nichtwohngebäude mit QNG“ gefördert:

Die Stufe Klimafreundliches Nichtwohngebäude wird erreicht, wenn die Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus sowie die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 erfüllt werden.

Für die Stufe Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG ist zusätzlich erforderlich, dass für ein Effizienzgebäude 40 ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des "QNG-PLUS" oder "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PREMIUM" (QNG-PREMIUM) bestätigt.

Förderbedingungen:

nicht gefördert werden unter anderem:

  • der Erwerb von Grundstücken
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben

Die Einhaltung der Anforderungen ist durch einen Energieeffizienz-Experten der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude" zu prüfen und zu bestätigen(Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de).

Förderhöhe

  • Finanzierung bis zu 100% der förderfähigen Kosten im Rahmen der Kredithöchstbeträge
  • Kredithöchstbeträge: Klimafreundliches Nichtwohngebäude bis zu 1.500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben; Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben

  • Laufzeitvarianten von 4 bis zu 30 Jahren mit Tilgungsfreijahren von höchstens 1 bis 5 und einer Zinsbindung von mindestens 10 Jahren.

Kumu­lier­bar­keit

  • Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe der förderfähigen Kosten nicht überschritten wird.
  • Kumulierung mit Kälte-Klima-Richtlinie der Nationen Klimaschutzinitiative (NKI), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich.

  • Die gleichzeitige Inanspruchnahme mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für ein und dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.

Weitere Infor­ma­tionen

Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Gefördert wird der Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Förderkredite werden bei dem vom Antragsteller ausgewählten Finanzierungspartner der KfW gestellt.

Fördergeber
  • Bund
Stand

22.10.2024

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.