Förderbedingungen sind unter anderem:Förderstufe 1: Klimafreundliches Nichtwohngebäude
Förderstufe 2: Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG
Antragsberechtigte:
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Kredits zur Finanzierung der förderfähigen Investitionskosten auf Basis der jeweiligen Förderstufe.
https://link.energy4climate.nrw/MvMA1W
Kontakt: KfW Servicenummer: 0800 539 9001
Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude
Förderkredite werden bei dem vom Antragsteller ausgewählten Finanzierungspartner der KfW gestellt.
22.10.2025
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.