Effizienzgebäude (Neubau und Sanierung)

KfW: Klimafreundlicher Neubau - Kommunen

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden Investitionen in den Neubau und den Ersterwerb klimafreundlicher Wohneinheiten, Wohn- und Nichtwohngebäude in Deutschland in drei Stufen. Förderfähige Maßnahmen sind:

  • Bau und Kauf einschließlich Nebenkosten
  • Planung und Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz und Beratende für Nachhaltigkeit
  • Nachhaltigkeitszertifizierung

Förderbedingungen sind unter anderem:

Förderstufe 1: Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude:

  • Einstufung als Effizienzhaus/-gebäude 40
  • Erfüllung der Anforderungen an Treibhausgasemissionen entsprechend des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) Plus im gesamten Lebenszyklus
  • keine Beheizung durch Öl, Gas oder Biomasse

Förderstufe 2: Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude – mit QNG:

  • Einstufung als Effizienzhaus/-gebäude 40
  • Erfüllung und Bestätigung der Anforderungen des QNG-Plus oder -Premium durch ein Nachhaltigkeitszertifikat
  • keine Beheizung durch Öl, Gas oder Biomasse

Förderstufe 3: Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude im Niedrigpreissegment:

  • Mind. Einstufung als Effizienzgebäude 55
  • Erfüllung der Anforderungen an Treibhausgasemissionen entsprechend des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) Plus im gesamten Lebenszyklus
  • keine Beheizung durch Öl, Gas oder Biomasse
  • zusätzliche Anforderungen für Wohngebäude: Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche ist gegeben und der Grenzwert ausgewählter gebäudebezogener Kosten im Lebenszyklus von Gebäuden wird unterschritten.

Antragsberechtigte:

  • Kommunale Gebietskörperschaften und deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe
  • Gemeindeverbände
  • Kommunale Zweckverbände

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss zu den förderfähigen Kosten auf Basis der nachweislich erreichten Förderstufe.

Wohngebäude

  • Klimafreundliches Wohngebäude:
    5 % Zuschuss, max. 100.000 Euro je Wohneinheit
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
    10 % Zuschuss, max. 150.000 Euro je Wohneinheit
  • Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment
    5 % Zuschuss, max. 100.000 Euro je Wohneinheit

Nichtwohngebäude

  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude
    5 % Zuschuss, max. 1.500 Euro je m2 Nettogrundfläche, max. 7,5 Mio. Euro je Vorhaben
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG
    10 % Zuschuss, max. 2.000 Euro je m2 Nettogrundfläche, max. 10 Mio. Euro je Vorhaben
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude im Niedrigpreissegment
    5 % Zuschuss, max. 1.000 Euro je m2 Nettogrundfläche, max. 5 Mio. Euro je Vorhaben

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/rfUIlW

Kontakt:
KfW Servicenummer: 0800 539 9001


Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Neubau und Ersterwerb von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden

Antragsteller
  • Kommune
Antragstelle

KfW

Fördergeber
  • Bund
Stand

22.10.2025

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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.