Gefördert werden Investitionen in den Neubau und den Ersterwerb klimafreundlicher Wohneinheiten, Wohn- und Nichtwohngebäude in Deutschland in drei Stufen. Förderfähige Maßnahmen sind:
Förderbedingungen sind unter anderem:Förderstufe 1: Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude:
Förderstufe 2: Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude – mit QNG:
Förderstufe 3: Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude im Niedrigpreissegment:
Antragsberechtigte:
Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss zu den förderfähigen Kosten auf Basis der nachweislich erreichten Förderstufe.Wohngebäude
Nichtwohngebäude
Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:
https://link.energy4climate.nrw/rfUIlW
Kontakt:KfW Servicenummer: 0800 539 9001
Neubau und Ersterwerb von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden
KfW
22.10.2025
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.