Effizienzgebäude (Neubau und Sanierung)

KfW: Klimafreundlicher Neubau - Kommunen

Fördergegenstand und -bedingungen

Eine Antragstellung ist ab sofort wieder möglich.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich:

  • kommunale Gebietskörperschaften
  • rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Gemeindeverbände
  • Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können.

Gefördert werden:

Der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter Wohn- und Nichtwohngebäude, die nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen und die Anforderungen gemäß der Anlage zum Merkblatt "Technische Mindestanforderungen Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude" (TMA) beziehungsweise "Technische Mindestanforderungen Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude" (TMA) erfüllen. Die Gebäude und Wohneinheiten sind mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen.

Gebäude werden nach den Stufen "Klimafreundliche Wohn- bzw. Nichtwohngebäude" und "Klimafreundliche Wohn- btw. Nichtwohngebäude mit QNG" gefördert.

Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude/Klimafreundliches Nichtwohngebäude wird erreicht, wenn ein Effizienzhaus 40/Efiizienzgebäude 40 die Anforderungen an die Treibhausgas-Emissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des "Quartierssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS" (QNG-PLUS) erreicht.

Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG/Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus 40/Effizienzgebäude 40 ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des "QNG-PLUS" oder "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PREMIUM" (QNG-PREMIUM) bestätigt.

Förderbedingungen:

nicht gefördert werden unter anderem:

  • der Erwerb von Grundstücken
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben

Förderhöhe

  • Klimafreundliche Wohngebäude: pro Wohneinheit max. 100.000,00 Euro förderfähige Kosten, Zuschusssatz 5,0% sowie max. Zuschusshöhe 5.000,00 Euro
  • Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG: pro Wohneinheit max. förderfähige Kosten 150.000,00 Euro Zuschusssatz 12,5% sowie max. Zuschusshöhe 18.750 Euro
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude: max. förderfähige Kosten 2.000,00 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche sowie max. 10 Mio. Euro pro Vorhaben, Zuschusssatz 5,0%, max. Zuschusshöhe 500.000,00 Euro
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG: max. förderfähige Kosten 3.000,00 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche sowie max. 15 Mio. Euro pro Vorhaben; Zuschusssatz 12,5%, max. Zuschusshöhe 1.875.000,00 Euro

Kumu­lier­bar­keit

  • Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe der förderfähigen Kosten nicht überschritten wird.
  • Eine Kombination mit der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationen Klimaschutzinitiative (NKI), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie der Bundesförderung Wohneigentum für Familien (WEF) für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich.
  • Die gleichzeitige Inanspruchnahme mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für ein und dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.

Weitere Infor­ma­tionen

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Neubau und Ersterwerb von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden

Antragsteller
  • Kommune
Antragstelle

KfW

Fördergeber
  • Bund
Stand

20.02.2024

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.