Seit dem 15. Februar 2024 ist die Antragstellung über die Website der Bezirksregierung Arnsberg wieder möglich.
Antragsberechtigt sind:
Gefördert wird:
Der Fördergegenstand sind Bohrungen für mitteltiefe Erdwärmesonden bis zu einer Tiefe von maximal 1.500 m Bohrtiefe.
Förderbedingungen:
Um gefördert zu werden, darf mit den Maßnahmen erst mit Erteilung eines Zuwendungsbescheides begonnen werden. Maßnahmenbeginn in diesem Sinne ist jede verbindliche Bestellung und jeder Vertrag über den Kauf oder die Installation (Liefer- und Leistungsvertrag).
Für die Kumulierung einer Förderung aus dieser Richtlinie mit anderen Zuwendungen gilt:
Weitere Informationen, Richtlinie und Antragsunterlagen:
https://link.energy4climate.nrw/5IST3P
Kontakt:
NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927
Förderung für die Bohrung von mitteltiefen Erdwärmesonden.
Bezirksregierung Arnsberg
15.02.2024
NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.
Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.