Geothermie

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.2.2 mitteltiefe Erdwärmesonde

Fördergegenstand und -bedingungen

Seit dem 15. Februar 2024 ist die Antragstellung über die Website der Bezirksregierung Arnsberg wieder möglich.


Antragsberechtigt sind:


  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • freiberuflich Tätige,
  • Unternehmen (auch: Einzelunternehmer:innen, kommunale Unternehmen),
  • kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (bspw. Hochschulen, Kammern, Verbände, Stiftungen),
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen sowie
  • juristische Personen des Privatrechts (auch Vereine, Parteien und Genossenschaften).

Gefördert wird:

Der Fördergegenstand sind Bohrungen für mitteltiefe Erdwärmesonden bis zu einer Tiefe von maximal 1.500 m Bohrtiefe.

Förderbedingungen:


  • Die Bohrungen haben in einer Tiefe zwischen 400 Meter und 1.500 Meter zu erfolgen.
  • Die Auswahl des Projekts und die Festlegung eines Umfangs der Förderung erfolgen nach Vorlage einer detaillierten Projektbeschreibung im Rahmen einer Einzelfallentscheidung durch ein Auswahlgremium.
  • Zuwendungen unterhalb von 350,00 Euro werden nicht bewilligt, bzw. nicht ausgezahlt (Bagatellgrenze).

Um gefördert zu werden, darf mit den Maßnahmen erst mit Erteilung eines Zuwendungsbescheides begonnen werden. Maßnahmenbeginn in diesem Sinne ist jede verbindliche Bestellung und jeder Vertrag über den Kauf oder die Installation (Liefer- und Leistungsvertrag).


Förderhöhe

Die Förderhöhe beträgt:

  • Für Bohrungen bis zu 600 m Tiefe 80,00 Euro pro Meter
  • Für Bohrungen bis zu 1.000 m Tiefe 150,00 Euro pro Meter
  • Für Bohrungen bis zu 1.500 m Tiefe 250,00 Euro pro Meter
Je Antragsteller ist eine Förderhöchstgrenze von bis zu 300.000,00 Euro vorgeschrieben.

Kumu­lier­bar­keit

Für die Kumulierung einer Förderung aus dieser Richtlinie mit anderen Zuwendungen gilt:


  • Zuwendungen aus dieser Förderrichtlinie können für dieselbe Maßnahme nicht mit Zuwendungen aus anderen Bereichen des Programms progres.nrw oder anderen Programmen des Landes Nordrhein-Westfalen kumuliert werden. Insbesondere darf für dieselbe Anlage nur ein Antrag entweder über diese Richtlinie oder über den Programmbereich progres.nrw – Emissionsarme Mobilität gestellt werden. Eine doppelte Antragstellung ist unzulässig.
  • Eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung nach § 35c des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862) in der jeweils geltenden Fassung, ist nicht zulässig, soweit es sich dabei um dieselbe Maßnahme handelt.
  • Die Kumulierung einer Förderung mit anderen Fördermitteln ist unter Beachtung der entsprechenden Kumulierungshöchstgrenzen und der jeweils relevanten europäischen Beihilfevorschriften ansonsten grundsätzlich möglich. Eine Kumulierung einer Förderung für dieselbe Maßnahme mit Fördermitteln aus den Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude vom 20. Mai 2021 für die Programmbereiche Einzelmaßnahmen (BAnz AT vom 7.06.2021 B2), Wohngebäude (BAnz AT vom 7.06.2021 B3) und Nichtwohngebäude (BAnz AT vom 7.06.2021 B4) in der jeweils geltenden Fassung ist bis zu einer maximalen Förderquote von insgesamt 60 Prozent möglich.
  • Die Summe aller staatlichen Subventionen und Zuwendungen darf die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten.

Weitere Infor­ma­tionen

Weitere Informationen, Richtlinie und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/5IST3P

Kontakt:

NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Förderung für die Bohrung von mitteltiefen Erdwärmesonden.

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

15.02.2024

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.