Photovoltaik

aktuell gestoppt! progres.nrw - Klimaschutztechnik: Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher

Fördergegenstand und -bedingungen

  • Förderfähig sind Systeme aus Photovoltaik-Dachanlagen alleine und zusammen mit Batteriespeichern auf kommunalen Gebäuden zur Stromerzeugung für den Eigenverbrauch.
  • Die Gebäude dürfen nicht für wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts genutzt werden.
  • Die prognostizierte Eigenverbrauchsquote muss bei mindestens 80 Prozent liegen.
  • Der Batteriespeicher darf maximal eine Kapazität haben, die in Kilowattstunden zwei Mal so groß ist wie die Nennleistung der verbundenen Photovoltaikanlage in Kilowatt peak.
  • Förderanträge sind vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen zu stellen.
  • Antragsberechtigt sind ausschließlich Städte, Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände

Förderhöhe

  • Zuschuss: max. 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Maximal 350.000 Euro

Weitere Infor­ma­tionen

Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg

https://link.energy4climate.nrw/vlosia

Kontakt:
NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

PV-Dachanlagen mit oder ohne Batteriespeicher auf kommunalen Gebäuden

Antragsteller
  • Kommune
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

31.03.2023

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.