Energieeffizienzmaßnahmen

KfW: Umweltinnovationsprogramm

Fördergegenstand und -bedingungen

Adressaten der Förderung:

  • gewerbliche Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Deutschland
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe, Zweckverbände

Geförderte Maßnahmen:

innovative großtechnische Pilotvorhaben, die die Umwelt nachhaltig entlasten, insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Abwasserbehandlung
  • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
  • Circular Economy
  • Bodenschutz
  • Luftreinhaltung, Klimaschutz
  • Minderung von Lärm und Erschütterungen
  • Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien
  • Ressourceneinsparung und -effizienz, Materialeinsparung und -effizienz.

Gefördert werden können auch modellhafte Investitionsvorhaben, mit denen eine Anpassung an den Klimawandel erreicht werden soll, sofern dadurch Umweltbelastungen unmittelbar vermieden oder vermindert werden.

Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen werden bevorzugt gefördert.

Förderbedingungen:

Es werden nur Zuwendungen vor Vorhabenbeginn gefördert.

Nicht gefördert werden unter anderem:

  • Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen,
  • Grunderwerb,
  • Gebäude, sofern deren Errichtung nicht das primäre Ziel des Demonstrationsvorhabens darstellt,
  • Maßnahmen zum Brandschutz und andere Anlagenbestandteile oder Einrichtungen, die aufgrund behördlicher Auflagen errichtet werden müssen (z. B. Abgasreinigung oder Arbeitsschutz), sofern sie nicht deutlich über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen und eine signifikante positive Umweltschutzwirkung erzielen,
  • Eigenleistungen des Antragstellers oder mit ihm verbundener Unternehmen oder Partnerunternehmen (z. B. eigene Personalausgaben, Ausgaben für eigene Material-, Betriebs- und Hilfsstoffe),
  • kommunikationspolitische Maßnahmen (z. B. Werbung), Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben,
  • Kredit- oder sonstige Finanzierungskosten,
  • Umsatzsteuer, soweit sie nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer absetzbar ist,
  • regelmäßig anfallende Verwaltungs- und Betriebskosten, Gemeinkosten und,
  • Folgekosten, die sich aus der Umsetzung des Vorhabens ergeben,
  • Vorhaben zur Herstellung umweltfreundlicher Produkte, insofern das Herstellungsverfahren nicht innovativ und umweltentlastend ist.

Förderhöhe

  • Der Zuschuss erfolgt entweder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines Kredits oder als Investitionszuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung.
  • Der zinsverbilligte Kredit wird in Höhe von bis zu 70% der förderfähigen Kosten gewährt.
  • Investitionszuschüsse betragen in der Regel bis zu 20% der förderfähigen Kosten für Großunternehmen, bis zu 30% der förderfähigen Kosten für KMU und Kommunen.
  • Der Investitionszuschuss ist in der Regel auf einen Höchstbetrag von 7,5 Millionen Euro begrenzt.

Kumu­lier­bar­keit

Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Bundes- oder Landesförderungen ist nicht möglich. Hiervon ausgenommen sind ergänzende Kreditfinanzierungen der KfW oder anderer Förderbanken im Rahmen der zulässigen Anmeldeschwellen und Beihilfehöchstgrenzen. Gleiches gilt für Ausfallbürgschaften.

Weitere Infor­ma­tionen

Förderart
  • Kredit
  • Zuschuss
Förderinhalt

Förderung von innovativen großtechnischen Pilotvorhaben mit Umweltentlastungspotenzial

Antragsteller
  • Kommune
  • Unternehmen
Antragstelle

KfW

Fördergeber
  • Bund
Stand

20.05.2025

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.