Antragsberechtigt sind grundsätzlich:
Gefördert werden unter anderem:
modellhafte Investitionen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen in den folgenden Bereichen:
Gefördert werden können auch modellhafte Investitionsvorhaben, mit denen eine Anpassung an den Klimawandel erreicht werden soll, sofern dadurch Umweltbelastungen unmittelbar vermieden oder vermindert werden.
Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen werden bevorzugt gefördert.
Förderbedingungen:
Es werden nur Zuwendungen vor Vorhabenbeginn gefördert.
Nicht gefördert werden unter anderem:
Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Bundes- oder Landesförderungen ist nicht möglich. Hiervon ausgenommen sind im Rahmen von Art. 8 AGVO ergänzende Kreditfinanzierungen der KfW oder anderer Förderbanken.
https://link.energy4climate.nrw/9CtYuu
https://link.energy4climate.nrw/eFjkpe
Förderung von innovativen großtechnischen Pilotvorhaben mit Umweltentlastungspotenzial
KfW
14.05.2024
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.