Effizienzgebäude (Neubau und Sanierung)

NRW.BANK: Nachhaltig Wohnen

Fördergegenstand und -bedingungen

Das Förderdarlehen unterstützt Investitionen in den Bau, die Sanierung und den Ersterwerb von nachhaltigem Wohneigentum zur Selbstnutzung inklusive einzelner energetischer Maßnahmen sowie in die Umwidmung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen.

Fördervoraussetzung ist das Vorliegen einer beantragten Maßnahme aus einem der folgenden Programme:
  • Wohneigentum für Familien (WEF)
  • Klimafreundlicher Neubau (KFN)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  • Nachhaltigkeitszertifikat einer akkreditierten, vom Bundesbauministerium anerkannten Zertifizierungsstelle
  • Alternativ sind geeignete Nachweise darüber vorzulegen, dass das Vorhaben mindestens folgendes Niveau erreicht:
    • Neubau/Ersterwerb: Effizienzhausniveau gemäß KFN/WEF (KfW-Programme 297/298 bzw. 300)
    • Sanierung/Ersterwerb: Effizienzhausniveau gemäß BEG (KfW-Programm 261)
    • Einzelmaßnahmen: BEG-Standard gemäß KfW/BAFA
Antragsberechtigte:
  • Privatpersonen

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Annuitäten- oder endfälliges Darlehen mit einem Finanzierungsanteil der förderfähigen Investitionskosten von bis zu 100 % bei Sanierungsvorhaben sowie bis zu 50 % bei Neubauvorhaben.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: NRW.BANK

https://link.energy4climate.nrw/A5V45N

Kontakt:
NRW.BANK Service-Center: 0211 91741-4500
Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Bau, Sanierung oder Ersterwerb von nachhaltigem Wohneigentum

Antragsteller
  • Privatperson
Antragstelle

NRW.BANK

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

08.08.2025

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.