Energieeffizienzmaßnahmen

Land NRW und EU: Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden Vorhaben im Bereich der Umweltwirtschaft und des nachhaltigen Wirtschaftens, die zur Verbesserung des Wissens- und Technologietransfers, der Vernetzung von Akteuren, der Entwicklung von Produkt-, Prozess- und Dienstleistungsinnovationen, der Förderung von Gründungen und Start-ups, der Verbesserung des Fachkräfteangebotes sowie der Erschließung neuer Märkte beitragen. Zuwendungsfähig sind:
  • Studien und Beratungsleistungen in den Bereichen Umweltschutz und Energie
  • Beratungsdienste für kleine und mittlere Unternehmen
  • Durchführbarkeitsstudien
  • industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung
  • Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen
  • Prozess- und Organisationsinnovationen
  • Innovationscluster
  • Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen an Messen oder Ausstellungen
  • Investitionen in den Umweltschutz
  • Investitionen in Forschungsinfrastrukturen
  • Investitionen in nicht gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen
  • Investitionen in gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen
  • Investitionen in Ressourceneffizienz und zur Unterstützung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Unternehmensneugründungen
  • Investitionen in Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen
Antragsberechtigte:
  • kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Hochschulen, Kammern, Verbände oder Stiftungen
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
  • juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine und Genossenschaften
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich solcher in kirchlicher Trägerschaft
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie kommunale Unternehmen
Förderbedingungen sind unter anderem:
  • Das Vorhaben hat eine besondere Bedeutung für die Erschließung und den Ausbau der ökonomischen Potenziale des Klima-, Ressourcen- und Umweltschutzes, der nachhaltigen Kreislaufwirtschaft, des nachhaltigen Wirtschaftens sowie der Klimaanpassung und -resilienz.
  • Anträge werden in der Regel im Rahmen veröffentlichter Projektaufrufe und Wettbewerbe gestellt. Liegt kein dem Zweck der Förderrichtlinie (UW-RL) entsprechender Projektaufruf oder Wettbewerb vor, können Anträge an das Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich (PtJ) Jülich gerichtet werden (siehe unten Weitere Informationen).

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Bagatellgrenze von 12.500 Euro bzw. 25.000 Euro im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen: 
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (Umweltwirtschaftsrichtlinie – UW-RL)

https://link.energy4climate.nrw/1yRZzE

Kontakt:
Projektträger Jülich (PtJ), Telefon: 02461 690-566

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt
Projektzuschuss für Vorhaben im Bereich der Umweltwirtschaft und des nachhaltigen Wirtschaftens
Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Unternehmen
Antragstelle

Projektträger Jülich (PtJ)

Fördergeber
  • Land NRW
  • EU
Stand

08.08.2025

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.