Gefördert werden Bürgerenergieprojekte zur Erzeugung von Strom in den Sektoren
Die Förderung erfolgt ausschließlich in der Phase der Vorplanung und Machbarkeitsprüfung. Förderfähig sind die Gesamtausgaben, welche dem Antrag zugrundeliegen. Dazu zählen sämtliche Vorplanungskosten, z.B. für notwendige Gutachten und Studien. Weitere Informationen zu den förderfähigen Ausgaben finden Sie in der Richtlinie und den FAQ der NRW.BANK.
Voraussetzungen zur Förderung:
Keine Förderung erfolgt, wenn
Antragstellung:
Eine Rückzahlungsverpflichtung tritt ein,
Keine Rückzahlungspflicht besteht,
Weitere Informationen, Richtlinie und Kontaktdaten der NRW.BANK:
https://link.energy4climate.nrw/4lwS4W
Kontaktdaten zur Vereinbarung eines Vorabgesprächs mit NRW.Energy4Climate:
https://link.energy4climate.nrw/U04yP9
Vorplanungskosten für Bürgerenergieprojekte
NRW.BANK
06.12.2024
NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.
Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.