Photovoltaik

NRW.BANK: Bürgerenergiefonds NRW

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden Bürgerenergieprojekte zur Erzeugung von Strom in den Sektoren

  • Windenergie,
  • Photovoltaik,
  • Wasserkraft,
  • Bioenergie
  • sowie unmittelbar damit zusammenhängende Anlagen.

Die Förderung erfolgt ausschließlich in der Phase der Vorplanung und Machbarkeitsprüfung. Förderfähig sind die Gesamtausgaben, welche dem Antrag zugrundeliegen. Dazu zählen sämtliche Vorplanungskosten, z.B. für notwendige Gutachten und Studien. Weitere Informationen zu den förderfähigen Ausgaben finden Sie in der Richtlinie und den FAQ der NRW.BANK.

Voraussetzungen zur Förderung:

  • Bei der Beantragung müssen für das später umzusetzende EE-Strom-Projekt noch Maßnahmen zur Vorplanung und Machbarkeitsprüfung notwendig sein.
  • Die Bürgerenergiegesellschaft muss rechtsfähig sein und über ein Geschäftskonto verfügen.
  • Der Sitz der Gesellschaft muss sich in Nordrhein-Westfalen befinden.
  • Die natürlichen Personen und gegebenenfalls die juristischen Personen müssen eine schriftliche Vereinbarung treffen, welche das Projekt mit dem Ziel der Gesellschaft konkret beschreibt.
  • Die Beteiligung von Kommunen oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie des Privatrechts ist möglich, solange die Stimmenmehrheit bei den beteiligten natürlichen Personen verbleibt oder diese ein Vetorecht haben. Eine Kapitalmehrheit der natürlichen Personen ist nicht erforderlich.
  • Eine Vertretungsberechtigung für das Antrags- und Bewilligungsverfahren und den Empfang der Zuschusszahlung ist festzulegen.

Keine Förderung erfolgt, wenn

  • vergleichbare Fördermöglichkeiten der Europäischen Union, des Bundes und anderer öffentlicher Zuwendungsgeber vorrangig in Anspruch genommen werden können oder
  • die beantragten Maßnahmen bereits vor Bewilligung begonnen wurden (Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages).
  • über das Vermögen der Bürgerenergiegesellschaft ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder eine Insolvenzantragspflicht besteht.

Antragstellung:

  • Die Antragstellung erfolgt bei der NRW.BANK.
  • Vor der Beantragung nehmen Sie bitte zunächst die Möglichkeit eines Vorgesprächs mit der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz NRW.Energy4Climate GmbH in Anspruch. Ziel ist die Bewertung der grundsätzlichen Machbarkeit des Vorhabens und der förderfähigen Ausgaben. Hierzu senden Sie bitte eine Mail an: buergerenergiefonds@energy4climate.nrw

Förderhöhe

  • Die Zuwendung wird als bedingt rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
  • Der Zuschuss wird als Vollfinanzierung geleistet. Bis zu einem Höchstbetrag von 300.000,00 Euro werden die förderfähigen Ausgaben vollständig erstattet.
  • Zuwendungen für förderfähige Maßnahmen werden nur gewährt, wenn die förderfähigen Gesamtausgaben mindestens 10.000,00 Euro betragen

Eine Rückzahlungsverpflichtung tritt ein,

  • sobald es dem Zuwendungsempfänger gelungen ist, für das Gesamtprojekt eine Finanzierung sicherzustellen oder wenn mit der Realisierungsphase des Bürgerenergieprojektes begonnen wurde.
  • wenn der Zuwendungsempfänger nicht mehr die Voraussetzungen für seine Antragsberechtigung erfüllt.
  • Bis drei Monate nach Eintritt der Rückzahlungsverpflichtung wird die Zuwendung unverzinslich gewährt. Danach wird der Rückzahlungsbetrag in Höhe von 3,00 % über dem Basiszinssatz jährlich verzinst.
  • Spätester Rückzahlungstermin ist drei Jahre nach Eintritt der Rückzahlungspflicht.

Keine Rückzahlungspflicht besteht,

  • wenn das Projekt sich als nicht realisierbar erweist (siehe FAQ).
  • Dazu ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und die Gründe anhand der geförderten Studien bzw. Gutachten nachzuweisen. Sollte ein Beteiligter das Gesamtprojekt allein oder mit anderen fortführen, wird die Rückzahlungspflicht nicht aufgehoben.

Weitere Infor­ma­tionen

Weitere Informationen, Richtlinie und Kontaktdaten der NRW.BANK:

https://link.energy4climate.nrw/4lwS4W

Kontaktdaten zur Vereinbarung eines Vorabgesprächs mit NRW.Energy4Climate: 

https://link.energy4climate.nrw/U04yP9

Förderart
  • Kredit
  • Zuschuss
Förderinhalt

Vorplanungskosten für Bürgerenergieprojekte

Antragsteller
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

NRW.BANK

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

06.12.2024

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.