Photovoltaik

NRW.BANK: Bürgerenergiefonds NRW

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden Bürgerprojekte zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien in der Phase der Vorplanung und Machbarkeitsprüfung. Förderfähig sind Vorplanungsausgaben, wie z. B. Studien und Machbarkeitsprüfungen in den Sektoren:

  • Windenergie
  • Photovoltaik
  • Wasserkraft
  • Bioenergie
  • unmittelbar damit zusammenhängende Anlagen

Antragsberechtigte:

  • Verbindlicher Zusammenschluss unter Beteiligung von mindestens sieben natürlichen Personen aus unterschiedlichen Haushalten.
  • Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts – wie Unternehmen und Kommunen – dürfen sich an dem Zusammenschluss beteiligen.
  • Der vorgesehene Investitionsort muss in NRW und in dem Gebiet der kreisfreien Stadt oder des Kreises oder einer direkt an diese angrenzenden Gemeinde des ersten Wohnsitzes der beteiligten Personen liegen.

Förderhöhe

  • Die Zuwendung wird als bedingt rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Vollfinanzierung bis zu max. 300.000 Euro gewährt, sofern die förderfähigen Gesamtausgaben mindestens 10.000 Euro betragen.
  • Eine Rückzahlungsverpflichtung entsteht, sobald der Zuwendungsempfänger entweder die Finanzierung des Gesamtprojekts gesichert oder mit der Realisierungsphase begonnen hat oder nicht mehr antragsberechtigt ist.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: NRW.BANK

https://link.energy4climate.nrw/4lwS4W

Beratungsangebot NRW.Energy4Climate GmbH
Vor der Antragstellung empfiehlt sich unbedingt ein Vorgespräch mit der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz NRW.Energy4Climate GmbH, um die Machbarkeit des Vorhabens und die Förderfähigkeit der Ausgaben zu prüfen!

https://link.energy4climate.nrw/U04yP9

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Vorplanungsausgaben für Bürgerenergieprojekte

Antragsteller
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

NRW.BANK

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

08.08.2025

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.