Gebäudehülle

KfW: Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Wohngebäude

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden Investitionen in den Neubau und den Ersterwerb klimafreundlicher und flächeneffiziente Wohngebäude sowie Eigentumswohnungen in Deutschland. Förderfähige Maßnahmen sind:
  • Bau und Kauf einschließlich Nebenkosten
  • Planung und Baubegleitung sowie Erstellung der Lebenszyklusanalyse sowie der Lebenszykluskosten durch Expert:innen für Energieeffizienz
Förderbedingungen sind unter anderem:
  • Erreichung mindestens der Effizienzhaus-Stufe 55
  • Erfüllung der Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus
  • Nachweis einer Mindestanzahl an Aufenthaltsräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche
  • Unterschreitung der Grenzwerte ausgewählter gebäudebezogener Kosten im Gebäudelebenszyklus
  • Verzicht auf eine Wärmeerzeugung auf Basis fossiler Energien oder Biomasse

Antragsberechtigte:

  • Privatpersonen
  • Wohneigentumsgemeinschaften
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts
  • Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie freiberuflich Tätige
  • Unternehmen und kommunale Unternehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern oder Verbände
  • Gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • Alle juristischen Personen des Privatrechts, z. B. Wohnungsbaugenossenschaften

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Kredits – Annuitäten- oder endfälliges Darlehen – zur Finanzierung der förderfähigen Investitionskosten mit einem Kredithöchstbetrag von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/x0Pls8

Kontakt::
KfW Servicenummer: 0800 539 9001


Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und flächeneffizienter Wohngebäude und Eigentumswohnungen

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

KfW

Fördergeber
  • Bund
Stand

22.10.2025

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.