Gebäudetechnik

KfW: BEG - Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz zur Verbesserung der Energieeffizienz. Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • Kauf und Installation von
    - solarthermischen Anlagen
    - Biomasseheizungen
    - elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
    - Brennstoffzellenheizungen
    - Wasserstofffähigen Heizungen
    - innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
  • Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz
  • Akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
  • Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (Umfeldmaßnahmen)

Antragsberechtigte:

  • Kommunale Gebietskörperschaften und deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe
  • Gemeindeverbände
  • kommunale Zweckverbände
  • Stadtstaaten sowie deren Eigenbetriebe, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
  • Grundförderung:
    30 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
  • Effizienzbonus:
    zusätzlich 5 % für effiziente elektrisch angetriebene Wärmepumpen bzw. deren anteilige Kosten bei Kombi- und Kompaktgeräten, wenn Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle genutzt oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.
  • Emissionsminderungszuschlag:
    pauschal 2.500 Euro für Biomasseanlagen, die den Staubgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten; dabei reduziert sich die Grundlage für Grund- und Bonusförderung um 2.500 Euro.
  • Förderhöchstbeträge Nichtwohngebäude:
    bis zu 30.000 € für Gebäude bis 150 m²; darüber hinaus gestaffelte Zuschläge je m² bis 1.000 m²
  • Förderhöchstbeträge Wohngebäude:
    bis zu 30.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € für jede weitere Wohneinheit.

Weitere Infor­ma­tionen


Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/ZWYxqA

Kontakt:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
KfW-Servicenummer: 0800 539 9001

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz

Antragsteller
  • Kommune
Antragstelle

KfW

Fördergeber
  • Bund
Stand

15.09.2025

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.