Wärmespeicher

NRW.BANK.Invest Zukunft

Fördergegenstand und -bedingungen


Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit schaffen Wettbewerbsvorteile für Unternehmen und gestalten Zukunft. Deshalb können mit dem Programm NRW.BANK.Invest Zukunft die unterschiedlichsten Vorhaben realisiert werden – aus den Bereichen Klimaschutz(technologien), Umweltschutz, Mobilität oder Circular Economy genauso wie mit Blick auf den Effizienz und Einsparungen. Das gilt auch für die Einführung völlig neuer Technologien und Verfahren.

Antragberechtigt sind

  • Unternehmen (*erfasst privat-, öffentlich-rechtlich- und gemeinnützig organisierte Rechtsformen und Stiftungen.)
  • Angehörige der freien Berufe

Förderhöhe


  • Förderart: Ratendarlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
  • Höchstbetrag: 10 Mio. €
  • Laufzeiten:
    • 3, 4, 5, 6, 7 Jahre mit 1 Tilgungsfreijahr
    • 5, 6, 7, 8, 9 und 10 Jahre mit 2 Tilgungsfreijahren
    • 10 Jahre mit 3 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz:
    • fest für die gesamte Darlehenslaufzeit
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss, ggf. nach Ablauf der Tilgungsfreijahre
    • außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Tilgungsnachlass
    • Für kleine (KU) und mittlere (MU) Unternehmen wird in Kombination mit dem Darlehen ein Tilgungsnachlass mitbeantragt, sodass dieser fester Bestandteil des zu beantragen Darlehens ist. Dessen Höhe bemisst sich nach der jeweiligen Einstufung des/der Beihilfeempfängers/Beihilfeempfängerin als KU oder MU und den tatsächlich anfallenden förderfähigen Kosten des Darlehens.
      Darlehensvolumen <= 1 Mio. €: 10% (MU) bzw. 20% (KU)
      Darlehensvolumen > 1 Mio. €: 5% (MU) bzw. 10% (KU)
      Damit der Tilgungsnachlass berücksichtigt wird, ist es zwingend erforderlich die Verwendungsbestätigung über die Verwendung der Mittel und die genannten Kosten innerhalb der tilgungsfreien Zeit zu erbringen.
  • Auszahlung: 100%
  • Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss
  • Sicherheiten: banküblich

Kumu­lier­bar­keit


Eine Kumulierung der unter diesem Programm gewährten Förderungen mit anderen Beihilfen, einschließlich De-minimis Beihilfen, ist unter Beachtung der Kumulierungsregeln nach Art. 5 De-minimis-VO sowie nach Art. 8 AGVO möglich.

Weitere Infor­ma­tionen


Weitere Informationen, Merkblatt und Kontakt:

https://link.energy4climate.nrw/ZzGnWs

Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Investitionsförderung in den Bereichen Klimaschutz(-technologien), Umweltschutz, Circular Economy, Effizienz, Mobilität, Digitalisierung, Innovation

Antragsteller
  • Unternehmen
Antragstelle

Hausbankenverfahren

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

01.07.2025

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.