Gefördert werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der Einbau von Anlagentechnik (außer Heizung) in Bestandsgebäuden – Wohn- und Nichtwohngebäude – zur Steigerung der Energieeffizienz.
Förderfähige Maßnahmen sind:
Förderbedingungen sind unter anderem:
Antragsberechtigte:
Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, ergänzt um mögliche Zuschlagsboni.
Höchstgrenzen bei Wohngebäuden:Förderfähige Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen (Degresssive Staffelung):
Höchstgrenzen bei Nichtwohngebäuden
ja
Kontakt:Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleTelefon: 06196 908-1625
Anlagentechnik zur Erhöhung der Energieeffizienz in Bestandsgebäuden
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
21.07.2026
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.