Gebäudetechnik

BAFA: BEG - Anlagentechnik (außer Heizung)

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der Einbau von Anlagentechnik (außer Heizung) in Bestandsgebäuden – Wohn- und Nichtwohngebäude – zur Steigerung der Energieeffizienz. Förderfähige Maßnahmen sind:

  • Wohngebäude sowie Nichtwohngebäude:
    Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Nur Wohngebäude:
    Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes
  • Nur Nichtwohngebäude:
    - Einbau von Mess-, Steuer- u. Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mind. Klasse B nach DIN V 18599-11
    - Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten ist verpflichtend.

Antragsberechtigte:

  • Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden wie z. B. Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen
  • Stadtstaaten sowie deren Einrichtungen, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, ergänzt um mögliche Zuschlagsboni.
  • Zuschussquote: 15 % Grundfördersatz, 50 % für Fachplanung und Baubegleitung
  • iSFP-Bonus: + 5 Prozentpunkte auf die Zuschussquote bei Maßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans
  • EE-/NH-Bonus (nur Nichtwohngebäude): + 5 Prozentpunkte auf die Zuschussquote bei Erreichen der Erneuerbare-Energien- (EE) bzw. Nachhaltigkeitsklasse (NH)
  • Mindestinvestition: 300 Euro (brutto).
Höchstgrenzen bei Wohngebäuden:
  • Förderfähige Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen:
    bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit
    bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn der iSFP-Bonus gewährt wird oder der Eigentümer nicht antragsberechtigt für die „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ ist.
  • Fachplanung und Baubegleitung:
    Ein- und Zweifamilienhäuser: bis zu 5.000 Euro pro Vorhaben
    Mehrfamilienhäuser: bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, insgesamt max. 20.000 Euro pro Vorhaben
Höchstgrenzen bei Nichtwohngebäuden

    • Förderfähige Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen:
      gedeckelt auf max. 500 Euro/m² Nettogrundfläche (thermisch konditioniertes Gebäudevolumen)
    • Fachplanung und Baubegleitung: bis zu 5 Euro/m² Nettogrundfläche, insgesamt max. 20.000 Euro pro Jahr und Vorhaben

    Weitere Infor­ma­tionen

    Kontakt:
    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
    Telefon: 06196 908-1625

    Förderart
    • Zuschuss
    Förderinhalt

    Anlagentechnik zur Erhöhung der Energieeffizienz (Bestandsgebäude)

    Antragsteller
    • Gemeinnützige Organisation
    • Kommune
    • Privatperson
    • Unternehmen
    Antragstelle

    BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

    Fördergeber
    • Bund
    Stand

    15.09.2025

    NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

    Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.