Gefördert werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der Einbau von Anlagentechnik (außer Heizung) in Bestandsgebäuden – Wohn- und Nichtwohngebäude – zur Steigerung der Energieeffizienz. Förderfähige Maßnahmen sind:
Förderbedingungen sind unter anderem:
Antragsberechtigte:
Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:Anlagentechnik (außer Heizung) – WohngebäudeAnlagentechnik (außer Heizung) – Nichtwohngebäude
Kontakt:Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleTelefon: 06196 908-1625
Anlagentechnik zur Erhöhung der Energieeffizienz (Bestandsgebäude)
BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
15.09.2025
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.