Gebäudetechnik

BAFA: BEG - Anlagentechnik (außer Heizung)

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der Einbau von Anlagentechnik (außer Heizung) in Bestandsgebäuden – Wohn- und Nichtwohngebäude – zur Steigerung der Energieeffizienz.

Förderfähige Maßnahmen sind:

  • Wohngebäude sowie Nichtwohngebäude:
    Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Nur Wohngebäude:
    Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes
  • Nur Nichtwohngebäude:
    • Einbau von Mess-, Steuer- u. Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mind. Klasse B nach DIN V 18599-11
    • Einbau einer effizienten Kältetechnik zur Raumkühlung

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten ist verpflichtend.

Antragsberechtigte:

  • Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden wie z. B. Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter/ Pächter, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen
  • Stadtstaaten sowie deren Einrichtungen, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.
  • Beantragt eine andere Person als der Gebäudeeigentümer die Förderung (z. B. ein Contractor), muss der Eigentümer nachweislich vor Antragstellung über die Inanspruchnahme der Förderung und die maximale Förderhöhe informiert worden sein.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, ergänzt um mögliche Zuschlagsboni.

  • Zuschussquote: 15 % Grundfördersatz, 50 % für Fachplanung und Baubegleitung
  • iSFP-Bonus: + 5 Prozentpunkte auf die Zuschussquote bei Maßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro
  • Mindestinvestition: 300 Euro (brutto).


Boni
EinzelmaßnahmeZuschussiSFP-WPB-Klima-Einkommens-Wertschöpfungs-
BonusBonusgeschwindig-BonusBonus
keits-Bonus
Gebäudehülle15%5%5%


Anlagentechnik15%5%



solarthermische Anlagen30%

max.16 %max. 40 %
Biomasseheizungen30%max.16 %max. 40 %15%
Wärmepumpenmax. 30 %max.16 %max. 40 %
Brennstoffzellenheizung30%max.16 %max. 40 %
Wasserstofffähige Heizungen
(Investitionsmehrausgaben)
30%max.16 %
max. 40 %
Innovative Heizungstechnik30%max.16 %max. 40 %
Errichtung, Umbau, Erweiterung30%max.16 %max. 40 %
Gebäudenetz30%max. 40 %
Wärmenetzanschluss30%
Strahlungsheizung NWG
Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung15%5%



Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung50%

Höchstgrenzen bei Wohngebäuden:
Förderfähige Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen (Degresssive Staffelung):

  • Wenn kein iSFP-Bonus gewährt wird:
    • bis zu 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
    • bis zu 15.000 Euro für die 2. bis 6. Wohneinheit
    • bis zu 8.000 Euro ab der 7. Wohneinheit
  • Wenn der iSFP-Bonus gewährt wird oder der Eigentümer nicht antragsberechtigt für die „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ ist:
    • bis zu 60.000 Euro für die erste Wohneinheit
    • bis zu 30.000 Euro für die 2. bis 6. Wohneinheit
    • bis zu 15.000 Euro ab der 7. Wohneinheit
  • Fachplanung und Baubegleitung:
    • Ein- und Zweifamilienhäuser: bis zu 5.000 Euro pro Vorhaben
    • Mehrfamilienhäuser: bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, insgesamt max. 20.000 Euro pro Vorhaben

Höchstgrenzen bei Nichtwohngebäuden

  • Förderfähige Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen:
  • gedeckelt auf max. 500 Euro/m² Nettogrundfläche (thermisch konditioniertes Gebäudevolumen)
  • Fachplanung und Baubegleitung: bis zu 5 Euro/m² Nettogrundfläche, insgesamt max. 20.000 Euro pro Jahr und Vorhaben

Kumu­lier­bar­keit

ja

Weitere Infor­ma­tionen

Kontakt:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Telefon: 06196 908-1625

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Anlagentechnik zur Erhöhung der Energieeffizienz in Bestandsgebäuden

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Fördergeber
  • Bund
Stand

21.07.2026

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.