Solarthermie

BAFA: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) - Modul 2: Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden der Erwerb und die Installation von Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien, sofern die erzeugte Wärme überwiegend (mindestens 50 %) prozessbezogen genutzt wird, bspw. für die Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten sowie für die Erbringung von Dienstleistungen. Förderfähige Anlagen sind:

  • Solarkollektoranlagen zur direkten Wärmegewinnung
  • Wärmepumpen zur Erzeugung von Prozesswärme
  • Oberflächennahe und tiefe Geothermieanlagen
  • Anlagen zur Nutzung fester Biomasse
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), welche erneuerbare Energien nutzen.

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Nachweis der prozessbezogenen Nutzung von mindestens 50 % der erzeugten Wärme durch Wärmebilanz sowie Dokumentation über drei Jahre ab Inbetriebnahme
  • Biomasseanlagen: Nachweis über Mindestwirkungsgrad durch Herstellererklärung sowie Dokumentation von Menge, Herkunft und Heizwert des eingesetzten Brennstoffs.
  • Für KWK-Anlagen ist eine Verzichtserklärung auf EEG-/KWKG-Förderungen erforderlich.
  • Der ausschließlich redundante Einsatz von Wärmeerzeugern ist nicht förderfähig.
  • Nachweislich müssen mehr als 50 % der erzeugten Wärme für prozessbezogene Zwecke eingesetzt werden: Bilanzierungspflicht der Prozesswärme per Wärmebilanz und Dokumentationspflicht ab Inbetriebnahme über drei Jahre

Antragsberechtigte:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Großunternehmen
  • Kommunale Unternehmen
  • Landesunternehmen
  • Freiberuflich Tätige (wenn die Betriebsstätte überwiegend für die Tätigkeit genutzt wird)
  • Contractoren, sofern sie Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen umsetzen.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den förderfähigen Investitionsgesamtkosten:

  • Zuschussquote: Kleine Unternehmen bis zu 60 %, Mittlere Unternehmen bis zu 50 %, Großunternehmen bis zu 40 %
  • Für Biomasseanlagen bis zu 55 % (kleine), 45 % (mittlere), 35 % (große Unternehmen)
  • Zuschussmaximum: 20 Mio. Euro je Unternehmen für zusammenhängende Maßnahmen
  • Mindestinvestition: 2.000 € pro Vorhaben
  • Zusätzlich sind Nebenkosten bis zu 30 % der Investitionskosten förderfähig.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/eCmAXW

Kontakt:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft
Telefon: 06196 908-1883

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Prozesswärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien

Antragsteller
  • Unternehmen
Antragstelle

BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Fördergeber
  • Bund
Stand

15.09.2025

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.