Solarthermie

BAFA: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) - Modul 2: Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden:

die Beschaffung und Errichtung/Montage folgender Wärmeerzeugungsanlagen, sofern diese zur Bereitstellung von Prozesswärme eingesetzt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen, die in der Anlage zum Merkblatt „Modul 2 – Prozesswärme aus erneuerbaren Energien“ aufgeführt sind:

  • Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung,
  • Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren aerothermischen, geothermischen, hydrothermischen oder solaren Energiequellen entziehen und ausschließlich mit „erneuerbarem Strom“ betrieben werden. Auch die Nutzung von Abwärmequellen ist zulässig, sofern bestätigt und im laufenden Betrieb durch Messtechnik auch nachgewiesen werden kann, dass im Jahresdurchschnitt der überwiegende Anteil der Wärme den hier aufgeführten erneuerbaren Quellen entzogen wird.
  • Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Geothermie,
  • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse,
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie (KWK-Anlagen) durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie

Förderfähig als Nebenkosten sind auch die Kosten für die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen.

Anlagen mit einer Nennwärmeleistung ab 5 Megawatt, in denen Biomasse eingesetzt wird, sind nur förderfähig, sofern der Antragsteller in geeigneter Form nachweisen kann, dass eine Direktelektrifizierung technisch nicht möglich und eine Nutzung von Wasserstoff technisch nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist. Eine Wirtschaftlichkeit ist nicht gegeben, wenn die Summe aus Investitions- und Energiekosten für die Nutzung von Wasserstoff die Summe aus Investitions- und Energiekosten für die Nutzung der Biomasseanlage um mindestens 50 Prozent übersteigen. Diese Nachweispflicht für Anlagen mit einer Nennwärmeleistung ab 5 Megawatt entfällt, sofern ausschließlich innerbetrieblich und vor Ort anfallende biogene pflanzliche Abfall- und Reststoffe genutzt werden.

Dieses Modul und die hier genannten technischen Mindestanforderungen sind identisch mit den technischen Mindestanforderungen des gleichnamigen Programms zur Beantragung eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss bei der KfW (Programm 295).

Antragsberechtigt sind:

  • private Unternehmen
  • kommunale Unternehmen
  • Landesunternehmen
  • freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird
  • Contractoren, die Maßnahmen für ein Unternehmen ausführen, das ebenfalls antragsberechtigt ist


Förderhöhe

  • Förderquote bezogen auf die Investitionsgesamtkosten (IGK)

Solarkollektoren, Wärmepumpen,
Geothermie, KWK-Anlagen
(Solarthermie, Geothermie)
Biomasse-Feuerungsanlagen
(einschließlich KWK-Anlagen mit
Biomassefeuerung)
Große Unternehmen (GU)
40 %
20 %
Mittlere Unternehmen (MU)
50 %
30 %
Kleine Unternehmen (KU)
60 %
40 %


  • Die Förderung erfolgt über Artikel 41 der AGVO
  • Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 2 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.

Kumu­lier­bar­keit

Für Maßnahmen, die über die Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) gefördert werden, dürfen keine weiteren öffentlichen Beihilfen des Bundes, der Länder, der Kommunen und Kreise beantragt und in Anspruch genommen werden. Dieses Kumulierungsverbot umfasst auch Zahlungen/Vergütungen nach dem EEG und dem KWKG.

Es ist nicht zulässig für die gleichen Maßnahmen sowohl einen Antrag bei der KfW als auch beim BAFA oder im EEW-Förderwettbewerb zu stellen.

Weitere Infor­ma­tionen

Weitere Informationen, Richtlinie und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/eCmAXW

Kontakt:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft
Telefon: 06196 908-1883

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Prozesswärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien

Antragsteller
  • Unternehmen
Antragstelle

BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Fördergeber
  • Bund
Stand

13.05.2024

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.