Gefördert werden der Erwerb und die Installation von Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien, sofern die erzeugte Wärme überwiegend (mindestens 50 %) prozessbezogen genutzt wird, bspw. für die Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten sowie für die Erbringung von Dienstleistungen. Förderfähige Anlagen sind:
Förderbedingungen sind unter anderem:
Antragsberechtigte:
Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den förderfähigen Investitionsgesamtkosten:
Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:
https://link.energy4climate.nrw/eCmAXW
Kontakt:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Referat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft Telefon: 06196 908-1883
Prozesswärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien
BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
15.09.2025
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.