Gebäudehülle

BAFA: BEG - Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden – Wohn- und Nichtwohngebäude –, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.Förderfähige Maßnahmen sind:

  • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten ist verpflichtend.

Antragsberechtigte

  • Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden wie z. B. Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen
  • Stadtstaaten sowie deren Einrichtungen, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, ergänzt um mögliche Zuschlagsboni.

  • Zuschussquote: 15% Grundfördersatz, 50 % für Fachplanung und Baubegleitung
  • iSFP-Bonus (nur Wohngebäude): + 5 Prozentpunkte auf die Zuschussquote bei Maßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (nur Wohngebäude)
  • EE-/NH-Bonus (nur Nichtwohngebäude): + 5 Prozentpunkte auf die Zuschussquote bei Erreichen der Erneuerbare-Energien- (EE) bzw. Nachhaltigkeitsklasse (NH)
  • Mindestinvestition: 300 Euro (brutto).

Höchstgrenzen bei Wohngebäuden:
  • Förderfähige Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen:
    bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit
    bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn der iSFP-Bonus gewährt wird oder der Eigentümer nicht antragsberechtigt für die „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ ist
  • Fachplanung und Baubegleitung:
    Ein- und Zweifamilienhäuser: bis zu 5.000 Euro pro Vorhaben
    Mehrfamilienhäuser: bis zu 2.000 € je Wohneinheit, insgesamt max. 20.000 Euro pro Vorhaben

Höchstgrenzen bei Nichtwohngebäuden

  • Förderfähige Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen:
    gedeckelt auf max. 500 Euro/m² Nettogrundfläche (thermisch konditioniertes Gebäudevolumen)
  • Fachplanung und Baubegleitung:
    bis zu 5 Euro/m² Nettogrundfläche, insgesamt max. 20.000 Euro pro Jahr und Vorhaben

Weitere Infor­ma­tionen

Kontakt:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Telefon: 06196 908-1625

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Einzelmaßnahmen an der Hülle von Bestandsgebäuden

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Fördergeber
  • Bund
Stand

15.09.2025

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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.