Gefördert werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden – Wohn- und Nichtwohngebäude –, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.Förderfähige Maßnahmen sind:
Förderbedingungen sind unter anderem:
Antragsberechtigte
Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, ergänzt um mögliche Zuschlagsboni.
Höchstgrenzen bei Nichtwohngebäuden
Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – WohngebäudeEinzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – Nichtwohngebäude
Kontakt:Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleTelefon: 06196 908-1625
Einzelmaßnahmen an der Hülle von Bestandsgebäuden
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
15.09.2025
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.