Gefördert wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen zur gemeinsamen Wärmeversorgung mehrerer Bestandsgebäude, einschließlich der Anbindung weiterer Gebäude – auf Basis effizienter Wärmeerzeugungstechnologien wie Biomasseanlagen, Wärmepumpen, Solarthermie oder Abwärmenutzung. Förderfähige Maßnahmen sind:
Förderbedingungen sind unter anderem:
Antragsberechtigte:
Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, ergänzt um mögliche Zuschlagsboni.
Höchstgrenzen bei Wohngebäuden:
Höchstgrenzen bei Nichtwohngebäuden:
Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:Link Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) – WohngebäudeLink Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) – Nichtwohngebäude
Kontakt:Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleTelefon: 06196 908-1625
Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
15.09.2025
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.