Brennstoffzelle

BAFA: BEG - Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen zur gemeinsamen Wärmeversorgung mehrerer Bestandsgebäude, einschließlich der Anbindung weiterer Gebäude – auf Basis effizienter Wärmeerzeugungstechnologien wie Biomasseanlagen, Wärmepumpen, Solarthermie oder Abwärmenutzung.

Förderfähige Maßnahmen sind:

  • Errichtung eines Gebäudenetzes: erstmalige gemeinsame Wärmeversorgung von mind. zwei und bis zu 16 Bestandsgebäuden sowie max. 100 Wohneinheiten. Dabei muss die Wärmeerzeugung zu mind. 65 % aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme bestehen.
  • Umbau bestehender Netze: Austausch des Wärmeerzeugers und/oder Erneuerung von Leitungen und Komponenten
  • Erweiterung bestehender Netze: zusätzliche Wärmeerzeuger und/oder Ausbau des Verteilnetzes
  • Anschluss weiterer Gebäude im Zuge von Errichtung, Umbau oder Erweiterung: gefördert werden nur die netzseitigen Komponenten auf dem Grundstück wie Rohrleitungen und Übergabestationen.

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten ist für Errichtung, den Umbau und die Erweiterung eines Wärmenetzes verpflichtend. Für den Anschluss an ein bestehendes Netz reicht eine Fachunternehmererklärung aus, sofern kein iSFP-Bonus beantragt wird.

Antragsberechtigte:

  • Investoren förderfähiger Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden, insbesondere Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen sowie Stadtstaaten und deren Einrichtungen, soweit diese Aufgaben wahrnehmen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene erfüllt werden.
  • Private Investoren (Privatpersonen), die nicht Eigentümer des Gebäudes sind (z. B. Mieter oder Pächter), sind für Maßnahmen zur Wärmeerzeugung grundsätzlich nicht antragsberechtigt; ausgenommen sind Investitionen in Gebäudenetze. Beantragt eine andere Person als der Gebäudeeigentümer die Förderung (z. B. ein Contractor), muss der Eigentümer vor Antragstellung über die Inanspruchnahme der Förderung und die maximale Förderhöhe informiert worden sein.

Förderhöhe

    Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, ergänzt um mögliche Zuschlagsboni.

    • Zuschussquote: 30 % Grundfördersatz
    • Fachplanung und Baubegleitung: 50 %
    • Mindestinvestition: 300 Euro (brutto)
    • Klimageschwindigkeitsbonus: +16 Prozentpunkte (Reduzierung um vier Prozentpunkte alle sechs Monate ab Februar 2027 bis zum Entfall im August 2028) für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch bestimmter alter Heizungen (Öl, Kohle, Gasetagen, Nachtspeicher, Biomasse)
    • Einkommensbonus:
      • +40 Prozentpunkte für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro pro Jahr.
      • +30 Prozentpunkte bei einem Einkommen von 30.000 bis 40.000 Euro.
      • +10 Prozentpunkte bei einem Einkommen von 40.000 bis 50.000 Euro.
    • Familienzuschlag: Bei im Haushalt lebenden minderjährigen Kindern erhöht sich die Einkommensbonusgrenze einmalig um 10.000 Euro
    • Wertschöpfungsbonus: Für in der EU produzierte Wärmepumpen wird ab Q1 2027 ein zusätzlicher Bonus von 15 Prozentpunkten gewährt.


    Boni
    Einzelmaßnahme Zuschuss iSFP- WPB- Klima- Einkommens- Wertschöpfungs-
    Bonus Bonus geschwindig- Bonus Bonus
    keits-Bonus
    Gebäudehülle 15% 5% 5%


    Anlagentechnik 15% 5%



    solarthermische Anlagen 30%

    max.16 % max. 40 %
    Biomasseheizungen 30% max.16 % max. 40 % 15%
    Wärmepumpen max. 30 % max.16 % max. 40 %
    Brennstoffzellenheizung 30% max.16 % max. 40 %
    Wasserstofffähige Heizungen
    (Investitionsmehrausgaben)
    30% max.16 %
    max. 40 %
    Innovative Heizungstechnik 30% max.16 % max. 40 %
    Errichtung, Umbau, Erweiterung 30% max.16 % max. 40 %
    Gebäudenetz 30% max. 40 %
    Wärmenetzanschluss 30%
    Strahlungsheizung NWG
    Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung 15% 5%



    Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung 50%




    Höchstgrenzen bei Wohngebäuden:
    Degressive Staffelung:

    • bis zu 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (Ab Februar 2027 sinkt der Fördersatz alle sechs Monate um 750 Euro.)
    • bis zu 15.000 Euro für die 2.–6. Wohneinheit
    • bis zu 8.000 Euro je weiterer Wohneinheit ab der 7.
    • Fachplanung und Baubegleitung: bis zu 5.000 Euro pro Ein- und Zweifamilienhaus bzw. bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, insgesamt maximal 20.000 € pro Vorhaben

    Höchstgrenzen bei Nichtwohngebäuden:

    • Degressive Staffelung aller Sätze. Reduzierung der Fördersummen halbjährig ab Februar 2027.
    • Bis 150 m² Nettogrundfläche: 28.000 Euro
    • ab 150-400 m² Nettogrundfläche: zusätzlich 197 Euro pro m²
    • ab 400-1.000 m² Nettogrundfläche: zusätzlich 118 Euro pro m²
    • ab 1.000 m² Nettogrundfläche: zusätzlich 79 Euro pro m²
    • Fachplanung und Baubegleitung: bis zu 5 Euro/m² Nettogrundfläche, maximal 20.000 Euro pro Jahr und Vorhaben

    Kumu­lier­bar­keit

    ja

    Weitere Infor­ma­tionen

    Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:
    Link Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) 

    Kontakt:
    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
    Telefon: 06196 908-1625

    Förderart
    • Zuschuss
    Förderinhalt

    Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes in Bestandsgebäuden

    Antragsteller
    • Gemeinnützige Organisation
    • Kommune
    • Privatperson
    • Unternehmen
    Antragstelle

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontroll

    Fördergeber
    • Bund
    Stand

    21.07.2026

    NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

    Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.