Brennstoffzelle

BAFA: BEG - Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen zur gemeinsamen Wärmeversorgung mehrerer Bestandsgebäude, einschließlich der Anbindung weiterer Gebäude – auf Basis effizienter Wärmeerzeugungstechnologien wie Biomasseanlagen, Wärmepumpen, Solarthermie oder Abwärmenutzung. Förderfähige Maßnahmen sind:

  • Errichtung eines Gebäudenetzes: erstmalige gemeinsame Wärmeversorgung von mind. zwei Bestandsgebäuden
  • Umbau bestehender Netze: Austausch des Wärmeerzeugers und/oder Erneuerung von Leitungen und Komponenten
  • Erweiterung bestehender Netze: zusätzliche Wärmeerzeuger und/oder Ausbau des Verteilnetzes
  • Anschluss weiterer Gebäude im Zuge von Errichtung, Umbau oder Erweiterung: gefördert werden nur die netzseitigen Komponenten auf dem Grundstück wie Rohrleitungen und Übergabestationen.

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten ist verpflichtend.

Antragsberechtigte:

  • Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden wie z. B. Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen
  • Stadtstaaten sowie deren Einrichtungen, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, ergänzt um mögliche Zuschlagsboni.

  • Zuschussquote: 30 % Grundfördersatz
  • Fachplanung und Baubegleitung: 50 %
  • Mindestinvestition: 300 Euro (brutto)
  • Klimageschwindigkeitsbonus: +20 Prozentpunkte für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch bestimmter alter Heizungen (Öl, Kohle, Gasetagen, Nachtspeicher, Biomasse)
  • Einkommensbonus: +30 Prozentpunkte für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr.
  • Emissionsminderungs-Zuschlag: Pauschaler Zuschlag von 2.500 € für Biomasseanlagen, wenn bestimmte Emissionsgrenzwerte für Staub eingehalten werden.

Höchstgrenzen bei Wohngebäuden:

  • bis zu 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
    bis zu 15.000 Euro für die 2.–6. Wohneinheit
    bis zu 8.000 Euro je weiterer Wohneinheit ab der 7.
  • Fachplanung und Baubegleitung: bis zu 5.000 Euro pro Ein- und Zweifamilienhaus bzw. bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, insgesamt maximal 20.000 € pro Vorhaben

Höchstgrenzen bei Nichtwohngebäuden:

  • Bis 150 m² Nettogrundfläche: 30.000 Euro
    ab 150-400 m² Nettogrundfläche: zusätzlich 200 Euro pro m²
    ab 400-1.000 m² Nettogrundfläche: zusätzlich 120 Euro pro m²
    ab 1.000 m² Nettogrundfläche: zusätzlich 80 Euro pro m²
  • Fachplanung und Baubegleitung: bis zu 5 Euro/m² Nettogrundfläche, maximal 20.000 Euro pro Jahr und Vorhaben

Weitere Infor­ma­tionen

Kontakt:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Telefon: 06196 908-1625

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Fördergeber
  • Bund
Stand

15.09.2025

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.