Gefördert werden Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum durchführen.
Darlehen können für folgende Maßnahmen beantragt werden:
Die Kosten für sämtliche Zusatzmaßnahmen können mit in die Förderung einbezogen werden, wenn sie im engen Zusammenhang mit einer der vorgenannten Maßnahmen stehen.
Nicht förderfähig sind der Erwerb von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen, die Verbesserung der Außenanlage und Umschuldungen.
Voraussetzungen:
Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich. Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe der Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahmen nicht übersteigen.
Weitere Informationen, Merkblatt:
https://link.energy4climate.nrw/uFOKBa
Energieeffizienz, Modernisierung und Instandsetzung, Barrierereduzierung und Maßnahmen zum Einbruchschutz, Behebung baulicher Mängel, Maßnahmen zum Hochwasserschutz
Banken und Sparkassen
18.03.2024
NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.
Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.