Wärmespeicher

NRW.BANK: Gebäudesanierung

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden Investitionen zur Sanierung und Modernisierung von Wohneigentum zur Selbstnutzung. Darlehen können für folgende Maßnahmen beantragt werden:
  • Verbesserung der Energieeffizienz, z. B. Fenster, Wärmedämmung
  • Erneuerung von Heizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch notwendigen Maßnahmen
  • Modernisierung und Instandsetzung mit dem Ziel, den Ressourcenverbrauch zu verringern, z. B. Sanitärinstallation, Wasserversorgung
  • Barrierereduzierung und Maßnahmen zum Einbruchschutz, z. B. Nachrüstung von Aufzügen und Eingangstüren, Wohnungszuschnitt
  • Behebung baulicher Mängel, z. B. im Hinblick auf Schadstoffsanierung
  • Maßnahmen zum Hochwasserschutz, sofern sich diese auf dem eigenen Grundstück befinden
  • Batteriespeicher für durch Photovoltaikanlagen erzeugten Strom
  • klimafreundliche Energieerzeugung durch Photovoltaikanlagen

Antragsberechtigte sind Privatpersonen.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Annuitäten- oder endfälliges Darlehen mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bei einem Mindestbetrag von 2.500 Euro und einem Höchstbetrag von 150.000 Euro.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen: NRW.BANK

https://link.energy4climate.nrw/uFOKBa

Kontakt:
NRW.BANK Service-Center: 0211 91741-4500
Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Energieeffizienz, Erneuerung von Heizungsanlagen, Modernisierung und Instandsetzung, Barrierereduzierung und Maßnahmen zum Einbruchschutz, Behebung baulicher Mängel, Maßnahmen zum Hochwasserschutz

Antragsteller
  • Privatperson
Antragstelle

Hausbank

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

08.08.2025

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.