Wärmespeicher

NRW.BANK.Gebäudesanierung

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum durchführen.


Darlehen können für folgende Maßnahmen beantragt werden:

  • Verbesserung der Energieeffizienz, z. B. Fenster, Wärmedämmung,
  • Erneuerung von Heizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch notwendigen Maßnahmen (beim Einbau der Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen),
  • Modernisierung und Instandsetzung mit dem Ziel den Ressourcenverbrauch zu verringern, z. B. Sanitärinstallation, Wasserversorgung,
  • Barrierereduzierung und Maßnahmen zum Einbruchschutz, z. B. Nachrüstung von Aufzügen, Wohnungszuschnitt, Einbau von Nachrüstsystem für Eingangstüren,
  • Behebung baulicher Mängel, z. B. in Hinblick auf Schadstoffsanierung,
  • Maßnahmen zum Hochwasserschutz, sofern sich diese auf dem eigenen Grundstück befinden.

Die Kosten für sämtliche Zusatzmaßnahmen können mit in die Förderung einbezogen werden, wenn sie im engen Zusammenhang mit einer der vorgenannten Maßnahmen stehen.

Nicht förderfähig sind der Erwerb von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen, die Verbesserung der Außenanlage und Umschuldungen.


Voraussetzungen:

  • Investitionsort ist NRW.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist sichergestellt.
  • Das Darlehen ist vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank zu beantragen.
  • Bei der Durchführung der Maßnahmen sind grundsätzlich die baulichen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der zum Zeitpunkt des Antragseinganges bei der NRW.BANK gültigen Fassung zu beachten.

Förderhöhe

  • Förderart: Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
  • Mindestbetrag: 2.500 €
  • Höchstbetrag: 150.000 €
  • Laufzeit Annuitätendarlehen: 10, 15, 20, 25, 30 oder 35 Jahre bei einjähriger Tilgungsfreiheit
  • Laufzeit endfälliges Darlehen: 10, 15 oder 20 Jahre
  • Zinssatz: Der Zinssatz ist fest für die gesamte Darlehenslaufzeit. Bei einer 35-jährigen Darlehenslaufzeit ist lediglich eine Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren möglich.
  • Tilgung: Das Annuitätendarlehen ist monatlich nach Ablauf des Tilgungsfreijahres und das endfällige Darlehen am Ende der Laufzeit in einer Summe zu tilgen.
  • Auszahlung: 100 %
  • Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat,ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss


Kumu­lier­bar­keit

Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich. Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe der Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahmen nicht übersteigen.


Weitere Infor­ma­tionen

Weitere Informationen, Merkblatt:

https://link.energy4climate.nrw/uFOKBa

Kontakt
NRW.BANK Service-Center: 0211 91741-4800
Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Energieeffizienz, Modernisierung und Instandsetzung, Barrierereduzierung und Maßnahmen zum Einbruchschutz, Behebung baulicher Mängel, Maßnahmen zum Hochwasserschutz

Antragsteller
  • Privatperson
Antragstelle

Banken und Sparkassen

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

18.03.2024

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.