Heizungsoptimierung

BAFA: BEG - Heizungsoptimierung

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden – sofern die Wärmeerzeuger älter als zwei Jahre, bei fossilen Brennstoffen nicht älter als 20 Jahre sind – sowie Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen bei Biomassefeuerungsanlagen. Förderfähige Maßnahmen sind:

  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen
  • Dämmung von Rohrleitungen
  • Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs
  • Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen:
    - Einbau von elektrostatischer Staubabscheidung
    - Katalytische Nachverbrennung
    - Systeme vollautomatischer Verbrennungsregelung
    - Staubemissionsmessungen vor und nach der Umsetzung der Maßnahme
Förderbedingungen sind unter anderem:
  • Die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten ist verpflichtend.
Antragsberechtigte:
  • Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden wie z. B. Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen
  • Stadtstaaten sowie deren Einrichtungen, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Zuschussquote:
    - 15 % Grundfördersatz
    - 50 % für Emissionsminderungsmaßnahmen von Biomasseheizungen
    - 50 % für Fachplanung und Baubegleitung
  • iSFP-Bonus (nur Wohngebäude, nicht bei Biomasse-Emissionen): + 5 Prozentpunkte auf die Zuschussquote bei Maßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans
  • Mindestinvestition: 300 Euro (brutto).
Höchstgrenzen bei Wohngebäuden
  • bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit
    bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit mit iSFP-Bonus oder wenn der Eigentümer nicht antragsberechtigt für die „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ ist
  • Fachplanung und Baubegleitung:
    - Ein- und Zweifamilienhäuser: bis zu 5.000 Euro pro Vorhaben
    - Mehrfamilienhäuser: bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, max. 20.000 Euro pro Vorhaben
Höchstgrenzen bei Nichtwohngebäuden
  • Energetische Sanierungsmaßnahmen: max. 500 Euro/m² Nettogrundfläche (thermisch konditionierte Fläche)
  • Fachplanung und Baubegleitung: max. 5 Euro/m² Nettogrundfläche, höchstens 20.000 Euro pro Vorhaben

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

Kontakt:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Telefon: 06196 908-1625

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Fördergeber
  • Bund
Stand

15.09.2025

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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.