Gefördert werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden – sofern die Wärmeerzeuger älter als zwei Jahre, bei fossilen Brennstoffen nicht älter als 20 Jahre sind – sowie Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen bei Biomassefeuerungsanlagen. Die Förderung ist auf Gebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten bzw. Nichtwohngebäude mit max. 1.000 m² beheizter Fläche begrenzt.
Förderfähige Maßnahmen sind:
Förderbedingungen sind unter anderem:
Antragsberechtigte:
Förderfähige Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen (Degresssive Staffelung):
Höchstgrenzen bei Nichtwohngebäuden:
ja
Kontakt:Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleTelefon: 06196 908-1625
Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
21.07.2026
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.