Gebäudehülle

KfW: BEG - Nichtwohngebäude Kredit

Fördergegenstand und -bedingungen

Als investive Maßnahmen werden die energetische Sanierung und der Ersterwerb von fertiggestellten Bestandsgebäuden gefördert, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreichen.

Folgende Effizienzgebäude-Stufen werden gefördert:
  • Effizienzgebäude Denkmal Erneuerbare Energien (EE) oder Denkmal Nachhaltigkeit (NH)
  • Effizienzgebäude 70 EE oder 70 NH
  • Effizienzgebäude 55 EE oder 55 NH
  • Effizienzgebäude 40 EE oder 40 NH
Für „Worst Performing Building“ (WPB) wird für folgende Effizienzgebäude-Stufen ein zusätzlicher Bonus gewährt:
    • Effizienzgebäude 70 EE WPB
    • Effizienzgebäude 55 EE WPB oder 55 NH WPB
    • Effizienzgebäude 40 EE WPB oder 40 NH WPB

  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung
  • Nachhaltigkeitszertifizierung (NH-Klasse).
Förderbedingungen sind unter anderem:
  • Bestandsgebäude mit Bauantrag oder Bauanzeige, die älter als fünf Jahre sind.
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
  • Es werden nur Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien gefördert. Mit Gas betriebene Wärmeerzeuger (zum Beispiel Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger) sowie die zugehörigen Umfeldmaßnahmen (zum Beispiel deren Einbau und Anschluss sowie Abgassysteme und Schornsteine) sind nicht förderfähig.
  • Ausschließlich der Anschluss an das Wärmenetz zur im Antragszeitpunkt gültigen Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) und nicht die Errichtung von Einzelheizungen wird gefördert, wenn das betreffende Grundstück aufgrund einer kommunalen Entscheidung an ein Wärmenetz angeschlossen werden soll.
Antragsberechtigte:
  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemein­schaften
  • Unternehmen, kommunale Unternehmen und freiberuflich Tätige
  • Alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • Gemeinnützige Organisationen und Vereine, einschließlich Kirchen
  • Sonstige Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
  • Einrichtungen und Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung von Bundesländern, sofern sie mit der geförderten Maßnahme kommunale Aufgaben wahrnehmen
  • Contracting-Geber

Förderhöhe

Kreditbetrag:

Investive Maßnahmen:
  • bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben
Energetische Fachplanung und Baubegleitung:
  • 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben
Nachhaltigkeitszertifizierung:
  • 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben
Tilgungszuschuss:
Mit Nachweis der erreichten Effizienzgebäude/ Effizienzhaus-Stufe gemäß Zusage nach BEG NWG erhalten Sie einen Tilgungszuschuss. Dieser wird auf den hierfür bewilligten Kreditbetrag gewährt:

Zuschüsse
Effizienzgebäude/Effizienzhaus Denkmal EE: 5%
Effizienzhaus 85 EE: 0%
Effizienzgebäude/Effizienzhaus 70 EE: 0%
Effizienzgebäude/Effizienzhaus 55 EE: 5%
Effizienzgebäude/Effizienzhaus 40 EE: 10%
Bei Erreichen einer „Effizienzgebäude/ Effizienzhaus NH“ -Klasse erhöht sich der jeweils anzusetzende Prozentwert um zusätzliche 5 Prozentpunkte.

Für die Sanierung eines „Worst Performing Building“ wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt. Dieser Bonus ist mit der NH-Klasse kombinierbar.

Energetische Fachplanung/Baubegleitung; Nachhaltigkeitszertifizierung:
  • Energetischen Fachplanung und Baubegleitung: 50%
  • Nachhaltigkeitszertifizierung: 50%

Kumu­lier­bar­keit

ja

Weitere Infor­ma­tionen

Kontakt:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
KfW-Servicenummer: 0800 539 9001


Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Energetische Sanierung und Ersterwerb nach Sanierung von Nichtwohngebäuden.

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

KfW

Fördergeber
  • Bund
Stand

21.07.2026

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.