Gebäudehülle

KfW: BEG - Nichtwohngebäude Kredit

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):

  • Energetische Sanierung und Ersterwerb nach Sanierung von Nichtwohngebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme eine der folgenden energetischen Effizienzgebäudestufen (EE) erreichen:
    - Effizienzgebäude 40, 40 EE oder 40 NH
    - Effizienzgebäude 55, 55 EE oder 55 NH
    - Effizienzgebäude 70, 70 EE oder 70 NH
    - Effizienzgebäude Denkmal, Denkmal EE oder Denkmal NH

    Worst Performing Buildings (WPB) = energetisch schlechteste Bestandsgebäude:
    - Effizienzgebäude 40 WPB, 40 EE WPB oder 40 NH WPB
    - Effizienzgebäude 55 WPB, 55 EE WPB oder 55 NH WPB
    - Effizienzgebäude 70 WPB, 70 EE WPB oder 70 NH WPB

  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung

  • Nachhaltigkeitszertifizierung (NH-Klasse).

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Bestandsgebäude mit Bauantrag oder Bauanzeige, die älter als fünf Jahre sind.
Antragsberechtigte:
  • Privatpersonen sowie Einzel­unternehmerinnen und Einzel­unternehmer
  • Freiberuflich Tätige
  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Kommunale Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen und Kirchen
  • Geschäftsbanken, Genossen­schaftsbanken und Sparkassen
  • Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen an Nichtwohn­gebäuden erbringen

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit mit zusätzlichem Tilgungszuschuss:

  • Energetische Sanierung und Ersterwerb nach Sanierung von Nichtwohngebäuden:
    Kreditbetrag: max. 2.000 Euro je m² Nettogrundfläche, bis zu 10 Mio. Euro je Vorhaben zzgl. Tilgungszuschuss in Abhängigkeit zum erreichten Effizienzstandard.

  • Energetische Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung:
    Kreditbetrag:10 Euro je m² Nettogrundfläche, max. 40.000 Euro pro Vorhaben zuzüglich Tilgungszuschuss in Höhe von 50 %.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/ZvItg5

Kontakt:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
KfW-Servicenummer: 0800 539 9001


Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Sanierung sowie der Ersterwerb nach Sanierung von Effizienzgebäuden

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

KfW

Fördergeber
  • Bund
Stand

15.09.2025

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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.