Fördergegenstand und -bedingungen
Als investive Maßnahmen werden die energetische Sanierung und der Ersterwerb von fertiggestellten Bestandsgebäuden gefördert, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreichen.
Folgende Effizienzgebäude-Stufen werden gefördert:
- Effizienzgebäude Denkmal Erneuerbare Energien (EE) oder Denkmal Nachhaltigkeit (NH)
- Effizienzgebäude 70 EE oder 70 NH
- Effizienzgebäude 55 EE oder 55 NH
- Effizienzgebäude 40 EE oder 40 NH
Für „Worst Performing Building“ (WPB) wird für folgende Effizienzgebäude-Stufen ein zusätzlicher Bonus gewährt:
- Effizienzgebäude 70 EE WPB
- Effizienzgebäude 55 EE WPB oder 55 NH WPB
- Effizienzgebäude 40 EE WPB oder 40 NH WPB
- Energetische Fachplanung und Baubegleitung
- Nachhaltigkeitszertifizierung (NH-Klasse).
Förderbedingungen sind unter anderem:
- Bestandsgebäude mit Bauantrag oder Bauanzeige, die älter als fünf Jahre sind.
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
- Es werden nur Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien gefördert. Mit Gas betriebene Wärmeerzeuger (zum Beispiel Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger) sowie die zugehörigen Umfeldmaßnahmen (zum Beispiel deren Einbau und Anschluss sowie Abgassysteme und Schornsteine) sind nicht förderfähig.
- Ausschließlich der Anschluss an das Wärmenetz zur im Antragszeitpunkt gültigen Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) und nicht die Errichtung von Einzelheizungen wird gefördert, wenn das betreffende Grundstück aufgrund einer kommunalen Entscheidung an ein Wärmenetz angeschlossen werden soll.
Antragsberechtigte:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Unternehmen, kommunale Unternehmen und freiberuflich Tätige
- Alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- Gemeinnützige Organisationen und Vereine, einschließlich Kirchen
- Sonstige Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
- Einrichtungen und Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung von Bundesländern, sofern sie mit der geförderten Maßnahme kommunale Aufgaben wahrnehmen
- Contracting-Geber
Förderhöhe
Kreditbetrag:
Investive Maßnahmen:
- bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben
Energetische Fachplanung und Baubegleitung:
- 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben
Nachhaltigkeitszertifizierung:
- 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben
Tilgungszuschuss:
Mit Nachweis der erreichten Effizienzgebäude/ Effizienzhaus-Stufe gemäß Zusage nach BEG NWG erhalten Sie einen Tilgungszuschuss. Dieser wird auf den hierfür bewilligten Kreditbetrag gewährt:
|
Zuschüsse |
| Effizienzgebäude/Effizienzhaus
Denkmal EE: |
5% |
| Effizienzhaus
85 EE: |
0% |
| Effizienzgebäude/Effizienzhaus
70 EE: |
0% |
| Effizienzgebäude/Effizienzhaus
55 EE: |
5% |
| Effizienzgebäude/Effizienzhaus
40 EE: |
10% |
Bei Erreichen einer „Effizienzgebäude/ Effizienzhaus NH“ -Klasse erhöht sich der jeweils anzusetzende Prozentwert um zusätzliche 5 Prozentpunkte.
Für die Sanierung eines „Worst Performing Building“ wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt. Dieser Bonus ist mit der NH-Klasse kombinierbar.
Energetische Fachplanung/Baubegleitung; Nachhaltigkeitszertifizierung:
- Energetischen Fachplanung und Baubegleitung: 50%
- Nachhaltigkeitszertifizierung: 50%
Kumulierbarkeit
ja
Weitere Informationen
Kontakt:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
KfW-Servicenummer: 0800 539 9001