Wärmespeicher

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.2.1 Bildungsprämie Kommunale Wärmeplanung

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden Fortbildungslehrgänge im Bereich der Kommunalen Wärmeplanung:

  • Lehrgänge mit einem Mindestumfang von 16 Unterrichtseinheiten
  • Curriculum des Kurses enthält Inhalte gemäß Wärmeplanungsgesetz (20.12.2023) und Landeswärmeplanungsgesetz NRW (10.12.2024), insbesondere:
    - Eignungsprüfung
    - Bestandsanalyse
    - Potenzialanalyse
    - Zielszenario
    - Methoden und Kommunikationsstrategien für Beteiligungsverfahren
    - Praxisübungen zur Nutzung kostenlos verfügbarer Wärmedaten in NRW

Antragsberechtigte:

  • Kommunen
  • Kommunale Unternehmen
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die im Bereich der Koordination oder Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung tätig sind.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Festbetrag:

  • maximal 500 Euro pro erfolgreich absolviertem Fortbildungstag, maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zur Förderhöchstgrenze von 2.500 Euro bzw. bei finanzschwachen Kommunen maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zur Förderhöchstgrenze von 2.750 Euro je Beschäftigtem
  • maximal drei Weiterbildungen je Kommune/Unternehmen jährlich
  • maximal pro Beschäftigter oder Beschäftigtem eine Fortbildung pro Jahr

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg

https://link.energy4climate.nrw/nb0lek

Kontakt:
NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Weiterbildungen im Bereich Kommunale Wärmeplanung

Antragsteller
  • Kommune
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

08.08.2025

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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.