Gefördert werden Beratungsleistungen und gegebenenfalls notwendige Vorprüfungen und Untersuchungen im Rahmen der Erstellung technisch-betriebswirtschaftlicher Konzepte zur Umsetzung effizienter, treibhausgasarmer und treibhausgasneutraler Prozesswärme in Unternehmen und Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes.
Förderbedingungen sind unter anderem:
Antragsberechtigte:
Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg
https://link.energy4climate.nrw/MZZ80F
Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) – Wirtschaftsabteilungen
https://link.energy4climate.nrw/cRtmhq
Konzepte zur Nutzung von Prozesswärme
Bezirksregierung Arnsberg
08.08.2025
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.