Wärmespeicher

NRW.BANK: NRW Sonderbürgschaftsprogramm Grüne Transformation

Fördergegenstand und -bedingungen

Das Landesbürgschaftsprogramm dient zur Absicherung von Krediten für Investitionen und Betriebsmittel zur Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger sowie der CO2-Emissionen. Dazu zählen beispielsweise die Errichtung von Kapazitäten sowie Infrastruktur für die Erzeugung und den Transport klimaneutraler Energieträger oder die Errichtung oder der Aufbau klimaneutraler Produktionskapazitäten.

Fördervoraussetzung:

  • Sicherheiten stehen nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung
  • Anteile vom Unternehmen werden zu maximal 25% von Körperschaften des öffentlichen Rechts gehalten

Anspruchsberechtigte:

  • Unternehmen, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte
  • Natürliche Personen als Existenzgründer im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung
  • Unabhängig von der Rechtsform steuerlich gewerbliche Einkünfte erzielende Unternehmen, die in Infrastruktur investieren (beispielsweise auch Bürgerenergiegesellschaften, die in Wärmenetze investieren)

Förderhöhe

  • Kreditvolumen: Grundsätzlich ab einer Kredithöhe € 2,5 Mio., mit einer maximalen Laufzeit von 15 Jahren; bei Bauinvestition und Programmkrediten auch darüber hinaus
  • Bürgschaftsumfang: grundsätzlich bis zu 80% des Ausfalls; mindestens 20% sind von der Hausbank im Eigenobligo zu tragen
  • Kosten einer Landesbürgschaft: Einmaliges Antragsentgelt sind 0,5% der beantragten Bürgschaft und die laufende Provision entspricht dem EU-beihilferechtlich induzierten Minimum, mindestens aber jeweils jährlich 0,5% des Bürgschaftsbetrages.

Kumu­lier­bar­keit

Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist möglich. Die EU-beihilferechtlichen Vorgaben müssen insgesamt eingehalten werden.

Weitere Infor­ma­tionen

Kontakt:  
Wolfgang Reich 
0211 981-2649 
wolfgang.reich@pwc.com 

Rainer Holtmann 
0211 981-2609 
rainer.holtmann@pwc.com 

Förderart
  • Bürgschaft
Förderinhalt

Gründungs- und Projektfinanzierung, Modernisierungsmaßnahmen, Unternehmensnachfolge, Restrukturierung, Sanierungen, etc.

Antragsteller
  • Unternehmen
Antragstelle
PwC im Auftrag des Landes NRW
Fördergeber
  • Land NRW
Stand

05.01.2026

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.