Das Landesbürgschaftsprogramm dient zur Absicherung von Krediten für Investitionen und Betriebsmittel zur Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger sowie der CO2-Emissionen. Dazu zählen beispielsweise die Errichtung von Kapazitäten sowie Infrastruktur für die Erzeugung und den Transport klimaneutraler Energieträger oder die Errichtung oder der Aufbau klimaneutraler Produktionskapazitäten.
Fördervoraussetzung:
Anspruchsberechtigte:
Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist möglich. Die EU-beihilferechtlichen Vorgaben müssen insgesamt eingehalten werden.
Kontakt: Wolfgang Reich 0211 981-2649 wolfgang.reich@pwc.com
Rainer Holtmann 0211 981-2609 rainer.holtmann@pwc.com
Landesbürgschaften Nordrhein-Westfalen - PwC
Gründungs- und Projektfinanzierung, Modernisierungsmaßnahmen, Unternehmensnachfolge, Restrukturierung, Sanierungen, etc.
05.01.2026
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.