Fördergegenstand und -bedingungen
Gefördert werden anwendungsnahe FuE- und Demonstrationsvorhaben, die Ressourceneffizienz und zirkuläres Wirtschaften im Kontext der Energiewende voranbringen (z. B. längere Produktlebensdauern, Reparatur/Reuse/Refurbish/Remanufacture, Recycling, Sekundärrohstoffströme). Ziel ist, den Wert von Materialien und Produkten länger im Wirtschaftskreislauf zu halten und Umwelt- bzw. THG-Wirkungen zu reduzieren.
Antragsberechtigte:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (inkl. Start-ups und KMU) mit Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland
- Angehörige der Freien Berufe (bei Erfüllung KMU-Kriterien)
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen (mit FuE-Kapazitäten in Deutschland)
- Vereine (mit FuE-Kapazitäten in Deutschland)
- Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung
Förderhöhe
Förderart: nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung, meist Anteilfinanzierung).
Unternehmen: i. d. R. wird ein Eigenanteil von mindestens 50 % erwartet, KMU können höhere Förderquoten erhalten (Zuschläge nach AGVO).
Hochschulen/Forschungseinrichtungen (nicht-wirtschaftlich): im Einzelfall bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten möglich (Vollfinanzierung unter bestimmten Voraussetzungen).
Kumulierbarkeit
Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, sofern beihilferechtlich zulässig – maßgeblich ist Artikel 8 AGVO.
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