Umwelt-, Energie-, Klimaschutzmanagement

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.2.3 Bildungsprämie Abwärmeberatung

Fördergegenstand und -bedingungen

Fördervoraussetzungen bzw. -bedingungen sind unter anderem

Die Lehrgänge müssen einen Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten in Präsenz umfassen und zur selbständigen Durchführung von Abwärmeberatungen befähigen.

Anspruchsberechtigte

  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung für wirtschaftlich Tätige:
Für die Antragstellung benötigen Sie zwingend eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Diese wird zentral vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an wirtschaftlich Tätige in der Regel automatisch erteilt.
Sollte Ihnen die W-IdNr. noch nicht zugeteilt worden sein, wenden Sie sich bitte an das Servicecenter NRW:
Telefonnummer: 0211 837-1927 (montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr)

Förderhöhe

  • Die Förderung beträgt maximal 500 Euro pro erfolgreich absolviertem Fortbildungstag.
  • Die maximale Förderquote beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zur Förderhöchstgrenze von 2 500 Euro.

Weitere Infor­ma­tionen

Kontakt: Servicecenter NRW: Tel. 0211 837-1927 

https://link.energy4climate.nrw/MPN203

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Teilnahme an zertifizierten Fortbildungslehrgängen im Bereich Abwärmeberatung.

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

27.03.2026

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.