Wärmerückgewinnung

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.3.6.2 Konzepte zur Nutzung von Prozesswärme

Fördergegenstand und -bedingungen

  • Gefördert werden technisch-betriebswirtschaftliche Konzepte zur Nutzung effizienter, treibhausgasarmer und treibhausgasneutraler Prozesswärme in Unternehmen und Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes.
  • In den Konzepten sind die nachstehenden Aspekte in der genannten Reihenfolge zu prüfen:
    • Steigerung der Energieeffizienz in der Wärme- und Kältebereitstellung und -nutzung,
    • Einsatz lokaler erneuerbarer Wärmequellen für die betriebliche Produktion,
    • effiziente elektrische Wärmeerzeugung unter Berücksichtigung von Speichertechnologien,
    • effizienter Einsatz alternativer Energieträger inklusive nachhaltiger Biomasse
  • sowie optional
    • effiziente und treibhausgarmindernde externe Bereitstellung von Abwärme oder Einbindung externer Wärme in die Produktion

Fördervoraussetzungen bzw. -bedingungen sind unter anderem

  • Die Konzepte sollen auf das zentrale Klimaschutzziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 hinführen
  • Die Konzepte, Beratungen und Untersuchungen müssen anbieterneutral und unabhängig sein. Die Untersuchungen, Beratungen und Konzeptionen haben durch eine qualifizierte Beraterin beziehungsweise einen qualifizierten Berater zu erfolgen.
  • Die Förderung wird je Unternehmen nur einmal gewährt.
  • Die Konzepte müssen sich auf eine oder mehrere Betriebsstätten in Nordrhein-Westfalen beziehen.

Anspruchsberechtigte

  • Unternehmen

Förderhöhe

  • Große Unternehmen: maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöchstgrenze von 20.000 Euro.
  • Mittlere Unternehmen: maximal60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöchstgrenze von 20.000 Euro.
  • Kleine Unternehmen: maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöchstgrenze von 20.000 Euro.
Umfassen die Konzepte auch den Aspekt der effizienten und treibhausgarmindernden externen Bereitstellung von Abwärme oder Einbindung externer Wärme in die Produktion erhöht sich die Förderhöchstgrenze auf 30.000 Euro.


Weitere Infor­ma­tionen

Kontakt: Servicecenter NRW Tel. 0211 837-1927


https://link.energy4climate.nrw/UqFwcj

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Technisch-betriebswirtschaftliche Konzepte zur Nutzung effizienter, treibhausgasarmer und treibhausgasneutraler Prozesswärme in Unternehmen und Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes.

Antragsteller
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

20.02.2026

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.