Geothermie

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.3.3 oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden Erdwärmesonden zur Nutzung oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe in Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten im Bestand.

Fördervoraussetzungen bzw. -bedingungen sind unter anderem

  • Gefördert werden Bohrungen bis maximal 400 Meter Bohrtiefe je Bohrung.
  • Je Gebäude und Standort wird nur eine Anlage gefördert; dabei sind abhängig vom Wärmebedarf des Gebäudes auch mehrere Einzelbohrungen zuwendungsfähig.
  • Die Auslegung und Ausführung muss gemäß Richtlinie VDI 4640 „Thermische Nutzung des Untergrunds“ durchgeführt werden.
  • Die Maßnahme muss den Anforderungen des LANUV-Arbeitsblatts 39 „Wasserwirtschaftliche Anforderungen an die Nutzung von oberflächennaher Erdwärme“ entsprechen.
  • Die Jahresarbeitszahl der anzuschließenden Wärmepumpenanlage muss den Technischen Mindestanforderungen zum Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ – Wohngebäude genügen.

Anspruchsberechtigte

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Förderhöhe

  • Die Förderung erfolgt als Festbetrag
  • Für Erdwärmesonden: 30 Euro pro Bohrmeter
  • Förderhöchstgrenze: 15.000 Euro

Weitere Infor­ma­tionen

Bezirksregierung Arnsberg 

Förderung von oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe | Bezirksregierung Arnsberg

Kontakt 

Servicecenter NRW: Tel. 0211 837-1927


Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Erdwärmesonden zur Nutzung oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe in Bestandsgebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten.

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

19.02.2026

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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.