Gefördert werden:
Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien
Erzeugung von Wärme/Kälte aus erneuerbaren Energien
Energiespeicher für erneuerbare Energien
Kredithöhe
Erneuerbare-Energien-Stromerzeugungsanlagen, für die keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – oder eine vergleichbare Förderung – in Anspruch genommen wird, erhalten Sie einen zinsverbilligten Kredit mit Beihilfe.
Weiterführende Informationen, Kontaktdaten und Antragsunterlagen:
https://link.energy4climate.nrw/jjil40
Konditionenübersicht der KfW:
https://link.energy4climate.nrw/6znTlB
Erneuerbare-Energien-Anlagen (Strom, Wärme, Speicherung)
19.06.2026
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.