Photovoltaik

KfW: Erneuerbare Energien - Plus

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden:

Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien

  • Photovoltaik­anlagen
  • CSP-Anlagen
  • Windkraft­anlagen On­shore / Off­shore
  • Anlagen zur Strom­erzeugung aus Meeres­energie
  • Wasser­kraft­anlagen
  • Strom­erzeugung ausschließlich aus:
  • Bio­masse
  • Bio­gas
  • Bio­kraft­stoffen

Erzeugung von Wärme/Kälte aus erneuerbaren Energien

  • Elektrische Wärme­pumpen
  • Solar­thermie
  • Geo­thermie­anlagen
  • Erzeugung von Wärme/Kälte aus:
  • erneuer­barem Wasser­stoff
  • Bio­masse
  • Bio­gas
  • flüssigen Bio­brenn­stoffen

Energiespeicher für erneuerbare Energien

  • Strom­speicher
  • Wärme­speicher
  • Wasser­stoff­speicher

Förderhöhe

Kredithöhe

  • bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben
  • kein Mindest­betrag
  • Bis zu 100 % Ihrer Investitions­kosten

Erneuerbare-Energien-Stromerzeugungsanlagen, für die keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – oder eine vergleichbare Förderung – in Anspruch genommen wird, erhalten Sie einen zinsverbilligten Kredit mit Beihilfe‍.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen, Kontaktdaten und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/jjil40

Konditionenübersicht der KfW:

https://link.energy4climate.nrw/6znTlB

Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Erneuerbare-Energien-Anlagen (Strom, Wärme, Speicherung)






Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Unternehmen
Antragstelle
Banken und Sparkassen
Fördergeber
  • Bund
Stand

19.06.2026

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.