Photovoltaik

progres.nrw - Klimaschutztechnik: Photovoltaikanlagen außerhalb des EEG

Fördergegenstand und -bedingungen

  • Förderfähig sind Anlagen ab 100 Kilowatt peak installierte Leistung, die während ihrer Nutzungsdauer keine Förderung nach dem EEG in Anspruch nehmen.
  • Eine Förderung ist möglich für Freiflächen-PV-Anlagen, Floating-PV-Anlagen und Agri-PV-Anlagen
  • Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Unterkonstruktion und Montage sowie Kabel und Netzanschluss.
  • Förderanträge sind vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen zu stellen.
  • Zuschüsse werden erst ab 350 Euro bewilligt.
  • Die Auswahl der Projekte erfolgt im Rahmen einer Einzelfallentscheidung nach Vorlage einer detaillierten Anlagenbeschreibung.

Förderhöhe

Freiflächen-PV-Anlagen:

  • wenn der erzeugte Strom zur Eigenversorgung genutzt werden soll:
    • Zuschuss: max. 15% der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • maximale Förderung: 500.000 Euro
  • wenn der erzeugte Strom nicht zur Eigenversorgung genutzt werden soll:
    • Zuschuss: max. 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • maximale Förderung: 500.000 Euro

Floating-PV-Anlagen und Agro-PV-Anlagen:

  • Zuschuss: max. 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • maximale Förderung: 1.000.000 Euro

Weitere Infor­ma­tionen

Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg

https://link.energy4climate.nrw/67aMWS

Kontakt:
NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Photovoltaikanlagen außerhalb des EEG

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

06.12.2024

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.