Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen inklusive Floating-PV-Anlagen und Agri-PPV-Anlagen, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz in der jeweils geltenden Fassung gefördert werden. Förderfähig sind Anlagen ab jeweils 100 Kilowatt-Peak installierte Leistung. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen:
Förderbedingungen sind unter anderem:
Antragsberechtigte:
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg
https://link.energy4climate.nrw/67aMWS
Kontakt:NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927
Freiflächen-PV-Anlagen inklusive Floating-PV-Anlagen und Agri-PV-Anlagen
Bezirksregierung Arnsberg
09.10.2025
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.