Photovoltaik

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.1.2 Photovoltaikanlagen außerhalb des EEG

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen inklusive Floating-PV-Anlagen und Agri-PPV-Anlagen, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz in der jeweils geltenden Fassung gefördert werden. Förderfähig sind Anlagen ab jeweils 100 Kilowatt-Peak installierte Leistung. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen:

  • Kosten für die Photovoltaikmodule
  • Wechselrichter
  • Unterkonstruktion
  • Montage
  • Kabel
  • Netzanschluss

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Die Vorlage einer detaillierten Anlagenbeschreibung ist erforderlich.
  • Die Auswahl der Projekte erfolgt im Rahmen einer Einzelfallentscheidung.

Antragsberechtigte:

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.

  • Freiflächen-Photovoltaikanlagen
    Bei Stromnutzung zur Eigenversorgung: max. 15 %
    Keine Stromnutzung zur Eigenversorgung: max. 20 %
    Max. Förderhöhe: 500.000 Euro
  • Floating-Photovoltaikanlagen, Agri-Photovoltaikanlagen
    Unabhängig von Stromnutzung: max. 25 %
    Max. Förderhöhe: 1 Mio. Euro

Weitere Infor­ma­tionen

Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg

https://link.energy4climate.nrw/67aMWS

Kontakt:
NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Freiflächen-PV-Anlagen inklusive Floating-PV-Anlagen und Agri-PV-Anlagen

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

09.10.2025

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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.