Energieeffizienzmaßnahmen

BAFA: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) - Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Fördergegenstand und -bedingungen

Es wird über 3 Förderbereiche gefördert: Basisförderung, Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus.

Die Basisförderung richtet sich ausschließlich an Kleine Unternehmen (KU) und Mittlere Unternehmen (MU).

Gefördert werden der Erwerb und die Installation/ Montage von Anlagen, die zu folgenden Kategorien gehören:

  • Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
  • Servo-elektrisch betriebene Spritzgießmaschinen
  • Komponenten zur Optimierung von Biogas-Anlagen
  • Lackierkabinen
  • Wasserstrahlschneidanlagen
  • Laserschneider
  • Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
  • Elektrisch betriebene Backöfen
  • Werkzeugmaschinen
  • Pelletpressen, Brikettierpressen
  • Geschirrspülmaschinen mit Wärmerückgewinnung oder Wärmepumpe
  • Kinoprojektoren
  • Elektrische Schweißgeräte
  • Kühlmöbel für Lebensmittel
  • Solarien

Fördervoraussetzungen:

  • Jede Anlage, für die eine Förderung beantragt wird, muss eine im Unternehmen vorhandene Anlage (Bestandsanlage) ersetzen, den gleichen Einsatzzweck wie diese erfüllen und den Anforderungen entsprechen, die der Anlage zum Merkblatt „Modul 4“ zu entnehmen sind. Die Bestandsanlage/ -komponente, die durch eine Neuanlage/ neue Komponente ausgetauscht werden soll, muss sich seit mindestens 5 Jahren im Bestand und Betrieb des Unternehmens befinden und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch voll funktionstüchtig sein
  • Der jährliche Bedarf an Endenergie wird in Folge des Anlagen-/ Komponentenaustauschs um mindestens 15% reduziert.
  • Die Anlagen bzw. Komponenten, die ausgetauscht werden, dürfen von dem Unternehmen, das die Förderung erhält, nicht weiterbetrieben werden. Entsprechende Nachweise für eine ordnungsgemäße/ fachgerechte Entsorgung, Veräußerung o.ä. müssen zusammen mit dem Verwendungsnachweis eingereicht werden.
  • Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 € pro Maßnahme betragen.
  • Die Nebenkosten sind bis zu folgender Höhe förderfähig: 30% der Kosten für den Erwerb der Anlage(n), für die eine Förderung beantragt wird.
  • Bei der Förderung von Wärmedämm-Folien für die Gasspeicher von Biogasanlagen werden die Kosten für die Planung/ Beratung und Umsetzung als Teil der der Hauptkosten (also nicht als Teil der Nebenkosten) gefördert

Die Premiumförderung ist weitestgehend technologieoffen und umfasst sowohl Änderungen an bestehenden Systemen (Bestandsoptimierungen) als auch den Austausch von Bestandsanlagen (Austauschinvestitionen) oder die Schaffung neuer Produktionskapazitäten (Erstinvestitionen) sowie die Erweiterung vorhandener Produktionskapazitäten (Erweiterungsinvestitionen). Förderfähig sind beispielsweise:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen
  • Erschließung und Nutzung von Prozessabwärme
  • Energie- und/oder Ressourcen-effiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte
  • Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten in Produktionsprozessen
  • Elektrifizierung von Prozessen

Wesentliche Fördervoraussetzungen: Das THG-Einsparpotenzial eines Vorhabens muss einer der folgenden beiden Bedingungen entsprechen:

  • Das jährliche THG-Einsparpotenzial beträgt mindestens 30 %

und/ oder:

  • Das THG-Einsparpotenzial erreicht mindestens folgende Werte:
    • Bei Großen Unternehmen: THG-Einsparpotenzial ≥ 1.000 t CO2-Äquivalente pro Jahr
    • Bei Mittleren Unternehmen THG-Einsparpotenzial ≥ 300 t CO2-Äquivalente pro Jahr
    • Bei Kleinen Unternehmen: THG-Einsparpotenzial ≥ 100 t CO2-Äquivalente pro Jahr

Der Nachweis erfolgt über ein Einsparkonzept, das gemeinsam mit dem Förderantrag eingereicht werden muss.

Für folgende Vorhaben kann zusätzlich zur Premiumförderung ein „Dekarbonisierungsbonus“ gewährt werden:

  • Vorhaben zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung
  • Vorhaben zur Elektrifizierung von Prozessen
  • Vorhaben zur Nutzung von Wasserstoff
  • Erwerb von Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff durch Elektrolysevorgänge

Die Förderbereiche Basisförderung und Premiumförderung und die darin genannten technischen Mindestanforderungen sind identisch mit den technischen Mindestanforderungen des gleichnamigen Programms zur Beantragung eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss bei der KfW (Programm 295).

Antragsberechtigt sind:

  • private Unternehmen
  • kommunale Unternehmen
  • Landesunternehmen
  • freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird
  • Contractoren, die Maßnahmen für ein Unternehmen ausführen, das ebenfalls antragsberechtigt ist

Förderhöhe

Basisförderung:

  • Förderquote: 10 % der förderfähigen Investitionsgesamtkosten für mittlere Unternehmen, 15 % der förderfähigen Investitionsgesamtkosten für kleine Unternehmen
  • Die Förderung erfolgt über Artikel 38 der AGVO
  • Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über die Modul 4 – Basisförderung maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.

Premiumförderung

Förderquoten:


Fördergrundlage AGVO
Fördergrundlage AGVOFördergrundlage AGVOFördergrundlage De-minimis VO

  • Energieeffizienz (Art. 38)
  • Innerbetriebliche Abwärmenutzung (Art. 38)
  • Außerbetriebliche Abwärmenutzung*(Art. 36)
  • Elektrifizierung* (Art. 36)
  • Nutzung von Wasserstoff* (Art. 36)

Ressourceneffizienz:

Einsparung von Ressourcen (Art. 47)

Ressourcenwechsel (Art. 36)

  • Erzeugung von Prozesswärme (Art. 41)
  • Erzeugung von Wasserstoff* (Art. 41)
  • Wärmeleitungen im Rahmen einer außerbetrieblichen Abwärmenutzung* (Art. 36, Art. 46)
sämtliche
förderfähige
Maßnahmen*

Wahlweise: Investitionsmehrkosten (IMK) oder Investitionsgesamtkosten (IGK) **
Investitionsmehrkosten (IMK)Investitionsgesamtkosten (IGK)Investitionsgesamtkosten (IGK)
Große
Unternehmen

IMK: 25 %

IGK: 10 %

25 %
25 %
25 %
Mittlere
Unternehmen

IMK: 35 %

IGK: 15 %
35 %
35 %
35 %
Kleine
Unternehmen

IMK: 45 %

IGK: 20 %
45 %
45 %
45 %

*Für Maßnahmen zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung, zur Elektrifizierung mit elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Nutzung bzw. Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff kann ein Dekarbonisierungsbonus gewährt werden in Höhe von 5 Prozentpunkten bei einer Förderung der Investitionsgesamtkosten - und in Höhe von 10 Prozentpunkten bei einer Förderung der Investitionsmehrkosten. Der Dekarbonisierungsbonus wird zu den in dieser Tabelle genannten Förderquoten addiert. Der Dekarbonisierungsbonus wird bei solchen Maßnahmen auch gewährt, wenn eine Förderung über die De-minimis VO beantragt wurde.

**Bei Maßnahmen, die einer der folgenden AGVO-Regelungen entsprechen, können die Investitionsgesamtkosten (IGK) mit der vollen Quote (GU: 25%, MU: 35%, KU: 45%) gefördert werden:

  • „eindeutig bestimmbare Investition“ gemäß Artikel 38 Absatz 3 AGVO
  • „zusätzliche Komponente“ gemäß Artikel 47 Absatz 7
  • „Zusatzkomponente“ gemäß Artikel 36 Absatz 4

Derartige Maßnahmen werden im Rahmen der EEW-Förderung auch als „reine Klimaschutzmaßnahmen“ bezeichnet.

Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über die Modul 4 – Premiumförderung maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.


Kumu­lier­bar­keit

Für Maßnahmen, die über die Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) gefördert werden, dürfen keine weiteren öffentlichen Beihilfen des Bundes, der Länder, der Kommunen und Kreise beantragt und in Anspruch genommen werden. Dieses Kumulierungsverbot umfasst auch Zahlungen/Vergütungen nach dem EEG und dem KWKG.

Es ist nicht zulässig für die gleichen Maßnahmen sowohl einen Antrag bei der KfW als auch beim BAFA oder im EEW-Förderwettbewerb zu stellen.

Weitere Infor­ma­tionen

Weitere Informationen, Richtlinie und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/dDRRAU

Kontakt:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft
Telefon: 06196 908-1883

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Maßnahmen zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz


Antragsteller
  • Unternehmen
Antragstelle

BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Fördergeber
  • Bund
Stand

13.05.2024

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.