Gebäudehülle

KfW: BEG - Kommunen Zuschuss (Nichtwohngebäude)

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):

  • Energetische Sanierung und Ersterwerb nach Sanierung von Nichtwohngebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme eine der folgenden energetischen Effizienzgebäudestufen (EE) erreichen:
    - Effizienzgebäude 40, 40 EE oder 40 NH
    - Effizienzgebäude 55, 55 EE oder 55 NH
    - Effizienzgebäude 70, 70 EE oder 70 NH
    - Effizienzgebäude Denkmal, Denkmal EE oder Denkmal NH

    Worst Performing Buildings (WPB) = energetisch schlechteste Bestandsgebäude:
    - Effizienzgebäude 40 WPB, 40 EE WPB oder 40 NH WPB
    - Effizienzgebäude 55 WPB, 55 EE WPB oder 55 NH WPB
    - Effizienzgebäude 70 WPB, 70 EE WPB oder 70 NH WPB

  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung

  • Nachhaltigkeitszertifizierung (NH-Klasse).

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Bestandsgebäude mit Bauantrag oder Bauanzeige, die älter als fünf Jahre sind.
Antragsberechtigte:
  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • Rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Ausgaben.

Energetische Sanierung und Ersterwerb nach Sanierung von Nichtwohngebäuden:
  • Max. förderfähige Kosten: 2.000 Euro pro m² Nettogrundfläche, höchstens 10 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Der Fördersatz bemisst sich an der Erreichung der unterschiedlichen Effizienzgebäude-Standards (bis zu 35 % zzgl. weiterer Boni).
Energetische Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung:
  • Fördersatz: 50 % der förderfähigen Kosten
  • Max. förderfähige Kosten: bis zu 10 Euro pro m2 Nettogrundfläche, höchstens 40.000 Euro pro Vorhaben

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/XO5NZC

Kontakt:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
KfW-Servicenummer: 0800 539 9001

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Sanierung sowie Ersterwerb nach Sanierung von energieeffizienten Nichtwohngebäuden

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
Antragstelle

KfW

Fördergeber
  • Bund
Stand

15.09.2025

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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.