Energieeffizienzmaßnahmen

BAFA: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) - Modul 1: Querschnittstechnologien

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden der Erwerb und die Installation hocheffizienter Anlagen bzw. Komponenten, die vorhandene Bestände im Unternehmen ersetzen, sowie Nachrüstungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz:

  • Bestandsersatz von hocheffizienten elektrischen Motoren und Antrieben, Pumpen zum Flüssigkeitstransport, Ventilatoren und Drucklufterzeugern
  • Energieeffizienzmaßnahmen wie Frequenzumrichter, Wärmerückgewinnung über Wärmeübertrager und Dämmung industrieller Anlagenteile

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Bestandsanlagen müssen mind. 5 Jahre in Betrieb sein, sich in Eigentum des Antragstellenden befinden und voll funktionsfähig sein
  • Eine neue Anlage darf max. zwei Altanlagen ersetzen
  • Es dürfen nie mehr neue Anlagen gefördert werden, als alte ersetzt werden
  • Austauschkomponenten dürfen nicht weiterbetrieben oder an verbundene Unternehmen weitergegeben werden (ein Entsorgungsnachweis ist zu erbringen)
  • Förderfähig sind Kälte- und Lufttrockner ausschließlich als Bestandteil einer Drucklufterzeugung.

Antragsberechtigte:

  • Private Unternehmen aller Größenordnungen (KMU und große Unternehmen – mit unterschiedlichen Fördersätzen)
  • Kommunale Unternehmen
  • Landesunternehmen
  • Freiberuflich Tätige, sofern die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird
  • Contractoren, wenn sie Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den Investitionsgesamtkosten:

  • Zuschussquote: Kleine Unternehmen 25 %, Mittlere Unternehmen, 20 %, Große Unternehmen 10 %
  • Mindestinvestition: 2.000 Euro pro Maßnahme
  • Maximaler Zuschuss pro Unternehmen für zusammenhängende Maßnahmen: 200.000 Euro

Weitere Infor­ma­tionen

Weitere Informationen, Richtlinie und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/pZfaLf

Kontakt:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft
Telefon: 06196 908-1883

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Querschnittstechnologien

Antragsteller
  • Unternehmen
Antragstelle

BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Fördergeber
  • Bund
Stand

15.09.2025

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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.