Gefördert werden der Erwerb und die Installation hocheffizienter Anlagen bzw. Komponenten, die vorhandene Bestände im Unternehmen ersetzen, sowie Nachrüstungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz:
Förderbedingungen sind unter anderem:
Antragsberechtigte:
Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den Investitionsgesamtkosten:
Weitere Informationen, Richtlinie und Antragsunterlagen:
https://link.energy4climate.nrw/pZfaLf
Kontakt:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Referat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft Telefon: 06196 908-1883
Querschnittstechnologien
BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
15.09.2025
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.