Energieeffizienzmaßnahmen

BAFA: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) - Modul 1: Querschnittstechnologien

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden:

der Erwerb und die Installation/ Montage folgender Anlagen bzw. Komponenten:

  • Hocheffiziente elektrische Motoren und Antriebe
  • Hocheffiziente elektrisch angetriebene Pumpen zum Transport von Flüssigkeiten
  • Hocheffiziente Ventilatoren
  • Hocheffiziente Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung

Jede Anlage, für die eine Förderung beantragt wird, muss eine im Unternehmen vorhandene Anlage (Bestandsanlage) ersetzen, den gleichen Einsatzzweck wie diese Bestandsanlage erfüllen und den Anforderungen (insbesondere den Hocheffizienzkriterien etc.) entsprechen, die der Anlage zum Merkblatt „Modul 1-Querschnittstechnologien“ zu entnehmen sind.

Folgendes wird gefördert, ohne dass ein Bestandsaustausch erforderlich ist:

  • Wärmeübertrager, die zu Erschließung der Abwärme von Bestandsanlagen oder zur Wärmerückgewinnung an Bestandsanlagen eingesetzt werden. Die erschlossene Abwärme muss innerbetrieblich genutzt werden
  • Thermische Isolierung/Wärmedämmung für Bestandsanlagen

Die technischen Mindestanforderungen für Wärmeübertrager und Wärmedämmung sind in der Anlage zum Merkblatt Modul 1 „Querschnittstechnologien“ enthalten.

In Zusammenhang mit der Förderung dieser Anlagen/ Komponenten können ggf. auch weiter Komponenten (beispielsweise Frequenzumrichter) mitgefördert werden.

Dieses Modul und die hier genannten technischen Mindestanforderungen sind identisch mit den technischen Mindestanforderungen des gleichnamigen Programms zur Beantragung eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss bei der KfW (Programm 295).

Antragsberechtigt sind:

  • private Unternehmen (mittlere und kleine Unternehmen)
  • kommunale Unternehmen
  • Landesunternehmen
  • freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird
  • Contractoren, die Maßnahmen für ein Unternehmen ausführen, das ebenfalls antragsberechtigt ist


Förderhöhe

  • Förderquote: Mittlere Unternehmen 20% der förderfähigen Investitionsgesamtkosten, kleine Unternehmen 25 % der förderfähigen Investitionsgesamtkosten
  • Die Nebenkosten sind bis zu folgender Höhe förderfähig: 30% der Kosten für den Erwerb der Anlage(n), für die eine Förderung beantragt wird.
  • Bei der Förderung von Wärmedämm-Maßnahmen werden die Kosten für die Planung/ Beratung und Umsetzung als Teil der Hauptkosten (also nicht als Nebenkosten) gefördert.
  • Die Förderung erfolgt über Artikel 38 der AGVO
  • Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 1 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 200.000 Euro beantragt werden. Dies gilt auch dann, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden
  • Mindest-Investitionsvolumen pro Maßnahme: 2.000 €

Kumu­lier­bar­keit

Für Maßnahmen, die über die Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) gefördert werden, dürfen keine weiteren öffentlichen Beihilfen des Bundes, der Länder, der Kommunen und Kreise beantragt und in Anspruch genommen werden. Dieses Kumulierungsverbot umfasst auch Zahlungen/Vergütungen nach dem EEG und dem KWKG.

Fördermittel für eine Energieberatung nach der „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Modul 1“ können hingegen in Anspruch genommen werden. Die entsprechenden Ausgaben/Kosten dürfen in diesem Fall jedoch nicht zusätzlich im Rahmen dieses Förderprogramms geltend gemacht werden.

Es ist nicht zulässig für die gleichen Maßnahmen sowohl einen Antrag bei der KfW als auch beim BAFA oder im EEW-Förderwettbewerb zu stellen.

Weitere Infor­ma­tionen

Weitere Informationen, Richtlinie und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/pZfaLf

Kontakt:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft
Telefon: 06196 908-1883

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Querschnittstechnologien

Antragsteller
  • Unternehmen
Antragstelle

BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Fördergeber
  • Bund
Stand

13.05.2024

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.