Fördergegenstand und -bedingungen
Gefördert werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
- Energetische Sanierung und Ersterwerb nach Sanierung von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme eine der folgenden energetischen Effizienzhausstufen erreichen:
- Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien (EH 40 EE) oder 40 Nachhaltigkeitsklasse (EH 40 NH)
- Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien (EH 55 EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (EH 55 NH)
- Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien (EH 70 EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (EH 70 NH)
- Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien (EH 85 EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (EH 85 NH)
- Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien (EH Denkmal EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (EH Denkmal NH)
- Worst Performing Buildings (WPB) = energetisch schlechteste Bestandsgebäude:
- Effizienzhaus 40 EE WPB oder 40 NH WPB
- Effizienzhaus 55 EE WPB oder 55 NH WPB
- Effizienzhaus 70 EE WPB
- Serielle Sanierung (SerSan):
- Effizienzhaus 55 EE SerSan oder 55 NH SerSan
- Effizienzhaus 40 EE SerSan oder 40 NH SerSan
- Energetische Fachplanung und Baubegleitung
- Nachhaltigkeitszertifizierung (NH-Klasse)
Förderbedingungen sind unter anderem:
- Bestandsgebäude mit Bauantrag oder Bauanzeige, die älter als fünf Jahre sind.
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten.
- Es werden nur Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien gefördert. Mit Gas betriebene Wärmeerzeuger sowie die zugehörigen Umfeld Maßnahmen sind nicht förderfähig.
- Ausschließlich der Anschluss an das Wärmenetz zur im Antragszeitpunkt gültigen Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) und nicht die Errichtung von Einzelheizungen wird gefördert, wenn das betreffende Grundstück aufgrund einer kommunalen Entscheidung an ein Wärmenetz angeschlossen werden soll.
Antragsberechtigte:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümer Gemeinschaften
- Unternehmen, kommunale Unternehmen und freiberuflich Tätige
- Alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- gemeinnützige Organisationen und Vereine, einschließlich Kirchen
- sonstige Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts, ein-schließlich Wohnungsbaugenossenschaften
- Einrichtungen und Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung von Bundesländern, sofern sie mit der geförderten Maßnahme kommunale Aufgaben wahr-nehmen
- Contracting-Geber
Förderhöhe
Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit mit zusätzlichem Tilgungszuschuss, abhängig von der Energieeffizienz der sanierten Immobilie und den förderfähigen Kosten.
Energetische Sanierung und Ersterwerb nach Sanierung von Wohngebäuden:
Kreditbetrag: bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für ein Effizienzhaus Erneuerbare Energien (EF EE), zzgl. Tilgungszuschuss in Abhängigkeit vom erreichten Effizienzhaus-Standard
Energetische Fachplanung und Baubegleitung:
- Ein- und Zweifamilienhäuser: 10.000 Euro pro Vorhaben
- Mehrfamilienhäuser: 4.000 Euro pro Wohneinheit, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben
Nachhaltigkeitszertifizierung:
- Ein- und Zweifamilienhäuser: 10.000 Euro pro Vorhaben
- Mehrfamilienhäuser: 4.000 Euro pro Wohneinheit, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben
Tilgungszuschuss:
Mit Nachweis der erreichten Effizienzgebäude/ Effizienzhaus-Stufe gemäß Zusage nach BEG NWG erhalten Sie einen Tilgungszuschuss. Dieser wird auf den hierfür bewilligten Kreditbetrag gewährt:
| Tilgungszuschuss |
|
| Effizienzgebäude/
Effizienzhaus Denkmal EE: |
5% |
| Effizienzhaus
85 EE: |
0% |
| Effizienzgebäude/
Effizienzhaus 70 EE: |
0% |
| Effizienzgebäude/
Effizienzhaus 55 EE: |
5% |
| Effizienzgebäude/
Effizienzhaus 40 EE: |
10% |
Bei Erreichen einer „Effizienzgebäude/ Effizienzhaus NH“ -Klasse erhöht sich der jeweils anzusetzende Prozentwert um zusätzliche 5 Prozentpunkte.
Für die Sanierung eines „Worst Performing Building“ wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt. Dieser Bonus ist mit der NH-Klasse und dem Bonus „Serielle Sanierung“ (WG) kombinierbar.
Für eine „Serielle Sanierung“ (WG) wird ein Bonus von 15 Prozentpunkten gewährt. Dieser Bonus ist mit der NH-Klasse und dem Bonus „Worst Performing Building“ kombinierbar.
Energetische Fachplanung/Baubegleitung; Nachhaltigkeitszertifizierung:
- Energetischen Fachplanung und Baubegleitung: 50%
- Nachhaltigkeitszertifizierung: 50%
Kumulierbarkeit
ja
Weitere Informationen
Kontakt:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
KfW-Servicenummer: 0800 539 9001