Gebäudehülle

KfW: BEG - Wohngebäude Kredit

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):

  • Energetische Sanierung und Ersterwerb nach Sanierung von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme eine der folgenden energetischen Effizienzhausstufen erreichen:
    • Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien (EH 40 EE) oder 40 Nachhaltigkeitsklasse (EH 40 NH)
    • Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien (EH 55 EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (EH 55 NH)
    • Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien (EH 70 EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (EH 70 NH)
    • Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien (EH 85 EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (EH 85 NH)
    • Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien (EH Denkmal EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (EH Denkmal NH)

  • Worst Performing Buildings (WPB) = energetisch schlechteste Bestandsgebäude:
    • Effizienzhaus 40 EE WPB oder 40 NH WPB
    • Effizienzhaus 55 EE WPB oder 55 NH WPB
    • Effizienzhaus 70 EE WPB

  • Serielle Sanierung (SerSan):
    • Effizienzhaus 55 EE SerSan oder 55 NH SerSan
    • Effizienzhaus 40 EE SerSan oder 40 NH SerSan

  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung
  • Nachhaltigkeitszertifizierung (NH-Klasse)

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Bestandsgebäude mit Bauantrag oder Bauanzeige, die älter als fünf Jahre sind.
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten.
  • Es werden nur Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien gefördert. Mit Gas betriebene Wärmeerzeuger sowie die zugehörigen Umfeld Maßnahmen sind nicht förderfähig.
  • Ausschließlich der Anschluss an das Wärmenetz zur im Antragszeitpunkt gültigen Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) und nicht die Errichtung von Einzelheizungen wird gefördert, wenn das betreffende Grundstück aufgrund einer kommunalen Entscheidung an ein Wärmenetz angeschlossen werden soll.

Antragsberechtigte:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümer Gemein­schaften
  • Unternehmen, kommunale Unternehmen und freiberuflich Tätige
  • Alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen und Vereine, einschließlich Kirchen
  • sonstige Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts, ein-schließlich Wohnungsbaugenossenschaften
  • Einrichtungen und Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung von Bundesländern, sofern sie mit der geförderten Maßnahme kommunale Aufgaben wahr-nehmen
  • Contracting-Geber

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit mit zusätzlichem Tilgungszuschuss, abhängig von der Energieeffizienz der sanierten Immobilie und den förderfähigen Kosten.

Energetische Sanierung und Ersterwerb nach Sanierung von Wohngebäuden:
Kreditbetrag: bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für ein Effizienzhaus Erneuerbare Energien (EF EE), zzgl. Tilgungszuschuss in Abhängigkeit vom erreichten Effizienzhaus-Standard

Energetische Fachplanung und Baubegleitung:
  • Ein- und Zweifamilienhäuser: 10.000 Euro pro Vorhaben
  • Mehrfamilienhäuser: 4.000 Euro pro Wohneinheit, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben
Nachhaltigkeitszertifizierung:
  • Ein- und Zweifamilienhäuser: 10.000 Euro pro Vorhaben
  • Mehrfamilienhäuser: 4.000 Euro pro Wohneinheit, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben

Tilgungszuschuss:
Mit Nachweis der erreichten Effizienzgebäude/ Effizienzhaus-Stufe gemäß Zusage nach BEG NWG erhalten Sie einen Tilgungszuschuss. Dieser wird auf den hierfür bewilligten Kreditbetrag gewährt:

Tilgungszuschuss
Effizienzgebäude/ Effizienzhaus Denkmal EE: 5%
Effizienzhaus 85 EE: 0%
Effizienzgebäude/ Effizienzhaus 70 EE: 0%
Effizienzgebäude/ Effizienzhaus 55 EE: 5%
Effizienzgebäude/ Effizienzhaus 40 EE: 10%

Bei Erreichen einer „Effizienzgebäude/ Effizienzhaus NH“ -Klasse erhöht sich der jeweils anzusetzende Prozentwert um zusätzliche 5 Prozentpunkte.

Für die Sanierung eines „Worst Performing Building“ wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt. Dieser Bonus ist mit der NH-Klasse und dem Bonus „Serielle Sanierung“ (WG) kombinierbar.

Für eine „Serielle Sanierung“ (WG) wird ein Bonus von 15 Prozentpunkten gewährt. Dieser Bonus ist mit der NH-Klasse und dem Bonus „Worst Performing Building“ kombinierbar.

Energetische Fachplanung/Baubegleitung; Nachhaltigkeitszertifizierung:

  • Energetischen Fachplanung und Baubegleitung: 50%
  • Nachhaltigkeitszertifizierung: 50%

Kumu­lier­bar­keit

ja

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

Wohngebäude – Kredit (261) | KfW 

Merkblatt: BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus 

Kontakt:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
KfW-Servicenummer: 0800 539 9001

Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Sanierung sowie der Ersterwerb nach Sanierung von Effizienzgebäuden

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

KfW

Fördergeber
  • Bund
Stand

21.07.2026

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.