Gebäudehülle

KfW: BEG - Wohngebäude Kredit

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):

  • Energetische Sanierung und Ersterwerb nach Sanierung von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme eine der folgenden energetischen Effizienzhausstufen (EE) erreichen:
    • Effizienzhaus 40, 40 EE oder 40 NH
    • Effizienzhaus 55, 55 EE oder 55 NH
    • Effizienzhaus 70, 70 EE oder 70 NH
    • Effizienzhaus 85, 85 EE oder 85 NH
    • Effizienzhaus Denkmal, Denkmal EE oder Denkmal NH

    • Worst Performing Buildings (WPB) = energetisch schlechteste Bestandsgebäude:
      - Effizienzhaus 40 WPB, 40 EE WPB oder 40 NH WPB
      - Effizienzhaus 55 WPB, 55 EE WPB oder 55 NH WPB
      - Effizienzhaus 70 WPB, 70 EE WPB oder 70 NH WPB

    • Serielle Sanierung (SerSan):
      - Effizienzhaus 55 SerSan, 55 EE SerSan oder 55 NH SerSan
      - Effizienzhaus 40 SerSan, 40 EE SerSan oder 40 NH SerSan
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung

  • Nachhaltigkeitszertifizierung (NH-Klasse)

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Bestandsgebäude mit Bauantrag oder Bauanzeige, die älter als fünf Jahre sind.

Antragsberechtigte:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemein­schaften
  • Unternehmen, kommunale Unternehmen und freiberuflich Tätige
  • Alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • Soziale Organisationen und Vereine
  • Contracting-Geber

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit mit zusätzlichem Tilgungszuschuss:

  • Energetische Sanierung und Ersterwerb nach Sanierung von Wohngebäuden:
    Kreditbetrag: bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für ein Effizienzhaus, zzgl. Tilgungszuschuss in Abhängigkeit vom erreichten Effizienzhaus-Standard zwischen 5 und 45 %
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung:
    Kreditbetrag: bis zu 10.000 Euro pro Vorhaben, zzgl. Tilgungszuschuss in Höhe von 50 %.
  • Nachhaltigkeitszertifizierung:
    Kreditbetrag: Ein- und Zweifamilienhäuser 10.000 Euro pro Vorhaben; Mehrfamilienhäuser: 4.000 Euro pro Wohneinheit, max. 40.000 Euro pro Vorhaben

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/ky95BS

Kontakt:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
KfW-Servicenummer: 0800 539 9001

Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Sanierung sowie der Ersterwerb nach Sanierung von Effizienzgebäuden

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

KfW

Fördergeber
  • Bund
Stand

15.09.2025

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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.