Gebäudehülle

KfW: BEG - Kommunen Kredit (Wohngebäude)

Fördergegenstand und -bedingungen

Neue Dokumentationspflichten: In allen BEG-Programmen (WG, NWG, EM) ist im Verwendungsnachweis nun auch eine zusammenfassende Schlussrechnung vorzuhalten, Teilrechnungen alleine reichen nicht mehr aus.

Zur Dokumentation der geförderten Maßnahme sind im Verwendungsnachweis nach Nummer 9.5 Rechnungen vorzulegen. Die Rechnungen müssen die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung sowie die Adresse des Investitionsobjektes ausweisen und in deutscher Sprache ausgefertigt sein. Werden Teilrechnungen/ Abschlagsrechnungen vorgelegt, so ist zusätzlich eine zusammenfassende Schlussrechnung vorzuhalten. Rechnungen sind unbar zu begleichen und die entsprechenden Belege (zum Beispiel Kontoauszüge) als Zahlungsnachweis aufzubewahren bzw. einzureichen.

Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt (Eigenleistung), werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert, wenn ein Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten mit dem Verwendungsnachweis bestätigt.

Gefördert wird:

  • die energetische Sanierung und der Ersterwerb nach Sanierung von Bestandsgebäuden mit folgenden Effizienzhaus-Standards:
    • 40 oder 40 EE oder 40 NH (ab Verfügbarkeit)
    • 55 oder 55 EE oder 55 NH (ab Verfügbarkeit)
    • 70 oder 70 EE oder 70 NH (ab Verfügbarkeit)
    • 85 oder 85 EE oder 85 NH (ab Verfügbarkeit)
    • Denkmal oder Denkmal EE oder Denkmal NH (ab Verfügbarkeit)
    • für „Worst Performing Buildings“ (WPB) wird für folgende Effizienzhaus-Stufen ein zusätzlicher Bonus gewährt: Effizienzhaus 70 EE WPB; Effizienzhaus 55 WPB, 55 EE WPB oder 55 NH WPB; Effizienzhaus 40 WPB, 40 EE WPB oder 40 NH WPB
    • Für die „Serielle Sanierung“ (SerSan) wird für folgende Effizienzhaus-Stufen ein zusätzlicher Bonus gewährt: Effizienzhaus 55 SerSan, 55 EE SerSan oder 55 NH SerSan; Effizienzhaus 40 SerSan, 40 EE SerSan oder 40 NH SerSan
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung
  • Nachhaltigkeitszertifizierung (NH)

*Ein „Worst Performing Building“ ist ein Gebäude, das auf Grund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehört. Nähere Informationen finden Sie im „Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“ unter www.kfw.de/264.

Bedingungen und Definitionen:

  • Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE).
  • Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens direkt bei der KfW zu stellen.
  • "EE“: erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme erbringen einen Anteil von mindestens 65 Prozent des für die Wärme und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs
  • "NH“: wird erreicht, wenn für ein Effizienzgebäude/ Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude" (QNG) bestätigt.
  • Bestandsgebäude: Bauantrag bzw. Bauanzeige > 5 Jahre

Antragsberechtigt sind:

  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • Rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände

Förderhöhe

Kredithöhe und Tilgungszuschuss:

  • Sanierung sowie der Ersterwerb nach Sanierung von Effizienzhäusern:

Kreditbetrag: max. 120.000 Euro pro Wohneinheit; für EE- und NH-Klasse: max. 150.000 Euro pro Wohneinheit

Tilgungszuschuss:

Tilgungszuschuss in %
Effizienzgebäude/ Effizienzhaus 40 20
Effizienzgebäude/ Effizienzhaus 55 15
Effizienzgebäude/ Effizienzhaus 70 10
Effizienzhaus 85
5
Effizienzgebäude/ Effizienzhaus Denkmal5


bei Erreichen der EE- oder NH-Klasse zusätzlich 5
WPB-Bonus für EG 40, 55 oder 70 EE zusätzlich 10
SerSan für EH 55 und 40zusätzlich 15
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung:

Kreditbetrag: Ein- und Zweifamilienhäuser 10.000 Euro pro Vorhaben; Mehrfamilienhäuser 4.000 Euro pro Wohneinheit, max. 40.000 Euro pro Vorhaben

Tilgungszuschuss: 50%

  • Nachhaltigkeitszertifizierung:

Kreditbetrag: Ein- und Zweifamilienhäuser 10.000 Euro pro Vorhaben; Mehrfamilienhäuser: 4.000 Euro pro Wohneinheit, max. 40.000 Euro pro Vorhaben

Tilgungszuschuss: 50%

Zinssätze und Laufzeiten:

  • Der tagesaktuelle Zinssatz für verschiedene Laufzeitvarianten ist auf der Website der KfW abrufbar.
  • Die für Kommunaldarlehen üblichen formalen Vorraussetzungen müssen erfüllt sein.

Kumu­lier­bar­keit

Kombinationen mit anderen Förderprogrammen

  • Eine Kombination mit der BEG Einzelmaßnahmen ist ausgeschlossen.
  • Eine Kumulierung einer Förderung für dieselbe Maßnahme nach dieser Richtlinie mit anderen Fördermitteln (Kredite
  • oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich.
  • Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung nach dieser Richtlinie und einer Förderung nach der Kommunalrichtlinie sowie der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationen Klimaschutzinitiative (NKI), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), oder einer Bundesförderung für Wärmenetze (zum Beispiel Erneuerbare Energien – Premium, Wärmenetzsysteme 4.0, Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) oder den Vorgängerprogrammen (CO2-Gebäudesanierungsprogramm/ EBS-Programme, Marktanreizprogramm (MAP), Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) oder Heizungsoptimierung (HZO) oder dem Programm „Zuschuss Brennstoffzelle“ für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich

Kumulierung

  • Die Gesamtförderquote ist begrenzt auf 60 %
  • Zur Ermittlung der Förderquote sind alle Zuschüsse und Tilgungszuschüsse aus öffentlichen Mitteln zu berücksichtigen
  • Für Maßnahmen von kommunalen Antragstellern ist abweichend davon eine Förderquote von insgesamt bis zu 90 % zulässig


    Weitere Infor­ma­tionen

    Weitere Informationen, Merkblatt, Richtlinie und Antragsunterlagen:

    https://link.energy4climate.nrw/hObJS9

    Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ):

    https://link.energy4climate.nrw/BBsnNv

    Förderart
    • Kredit
    Förderinhalt

    Sanierung sowie der Ersterwerb nach Sanierung von Effizienzhäusern

    Antragsteller
    • Kommune
    Antragstelle

    KfW

    Fördergeber
    • Bund
    Stand

    05.12.2023

    NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

    Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.