Gebäudehülle

KfW: BEG - Kommunen Zuschuss (Wohngebäude)

Fördergegenstand und -bedingungen

Neue Dokumentationspflichten: In allen BEG-Programmen (WG, NWG, EM) ist im Verwendungsnachweis nun auch eine zusammenfassende Schlussrechnung vorzuhalten, Teilrechnungen alleine reichen nicht mehr aus.

Zur Dokumentation der geförderten Maßnahme sind im Verwendungsnachweis nach Nummer 9.5 Rechnungen vorzulegen. Die Rechnungen müssen die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung sowie die Adresse des Investitionsobjektes ausweisen und in deutscher Sprache ausgefertigt sein. Werden Teilrechnungen/ Abschlagsrechnungen vorgelegt, so ist zusätzlich eine zusammenfassende Schlussrechnung vorzuhalten. Rechnungen sind unbar zu begleichen und die entsprechenden Belege (zum Beispiel Kontoauszüge) als Zahlungsnachweis aufzubewahren bzw. einzureichen.

Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt (Eigenleistung), werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert, wenn ein Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten mit dem Verwendungsnachweis bestätigt.

Gefördert wird:

  • die energetische Sanierung und der Ersterwerb nach Sanierung von Bestandsgebäuden, die nachAbschluss der Sanierungsmaßnahme erstmals das energetische Niveau eines Effizienzhausesmit folgenden Effizienzhaus-Standards erreichen:
    • 40 oder 40 EE oder 40 NH (ab Verfügbarkeit)
    • 55 oder 55 EE oder 55 NH ab (Verfügbarkeit)
    • 70 oder 70 EE oder 70 NH (ab Verfügbarkeit)
    • 85 oder 85 EE oder 85 NH (ab Verfügbarkeit)
    • Denkmal oder Denkmal EE (ab Verfügbarkeit)
    • zusätzlicher Bonus für "Worst Performance Building"* (WPB) gewährt für Effizienzgebäude 40, 55 oder 70 EE
    • Für Wohngebäude wird ein neuer Bonus für die „Serielle Sanierung“ (SerSan-Bonus) in Höhe von 15 Prozentpunkten eingeführt, der bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 55 oder 40 zusätzlich in Anspruch genommen werden kann.

      Zu beachten ist, dass bei gemeinsamer Beantragung von WPB- und SerSan- Bonus der Bonus in Summe auf 20 Prozentpunkte gedeckelt ist.

  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung;Nachhaltigkeitszertifizierung (NH)

*Ein Gebäude, das auf Grund des energetischen Sanierungsstandes seinerBauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestandes gehört. Genaueres regelt das „Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“.

Bedingungen und Definitionen:

  • Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE).
  • Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens über das Hausbankverfahren zu stellen.
  • "EE“: Eine „Effizienzhaus EE“-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme einen Anteil von mindestens 65 % des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.
  • "NH“: Eine „Effizienzhaus NH“-Klasse wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat im Sinne von Nummer 5.2 der Förderrichtlinie ausgestellt wird. Eine Kumulierung von EE-Klasse und NH-Klasse ist nicht möglich.
  • Bestandsgebäude: Bauantrag bzw. Bauanzeige > 5 Jahre

Antragsberechtigt sind:

  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • Rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände

Förderhöhe

Sanierung sowie Ersterwerb nach Sanierung von Effizienzhäusernmit folgenden Effizienzhaus-Standards:

  • Höchstgrenze förderfähiger Kosten: bis 120.000 Euro je Wohneinheit; bis 150.000 Euro je Wohneinheit bei Erreichen der EE- oder NH-Klasse
  • Zuschuss in % der förderfähigen Kosten:
Zuschuss in %
Effizienzgebäude/ Effizienzhaus 40 35
Effizienzgebäude/ Effizienzhaus 55
30
Effizienzgebäude/ Effizienzhaus 70
25
Effizienzhaus 8520
Effizienzgebäude/ Effizienzhaus Denkmal 20
SerSan für EH 55 und 40 zusätzlich 15
bei Erreichen der EE- oder NH-Klasse zusätzlich 5
WPB-Bonus für EG 40, 55 oder 70 EE zusätzlich 10

Energetische Fachplanung und Baubegleitung; Nachhaltigkeitszertifizierung (NH)

  • Höchstgrenze förderfähiger Kosten: bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 10.000 Euro pro Vorhaben, bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten 4.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt max. 40.000 Euro pro Vorhaben.
  • Der Fördersatz beträgt 50%

Kumu­lier­bar­keit

Kombinationen mit anderen Förderprogrammen

  • Eine Kombination mit der BEG Einzelmaßnahmen ist ausgeschlossen.
  • Eine Kumulierung einer Förderung für dieselbe Maßnahme nach dieser Richtlinie mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich.
  • Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung nach dieser Richtlinie und einer Förderung nach der Kommunalrichtlinie sowie der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationen Klimaschutzinitiative (NKI), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), oder einer Bundesförderung für Wärmenetze (zum Beispiel Erneuerbare Energien – Premium, Wärmenetzsysteme 4.0, Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) oder den Vorgängerprogrammen (CO2-Gebäudesanierungsprogramm/ EBS-Programme, Marktanreizprogramm (MAP), Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) oder Heizungsoptimierung (HZO) oder dem Programm „Zuschuss Brennstoffzelle“ für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich

Kumulierung

  • Die Gesamtförderquote ist begrenzt auf 60 %. Für Maßnahmen von kommunalen Antragstellern ist abweichend davon eine Förderquote von insgesamt bis zu 90 % zulässig.
  • Zur Ermittlung der Förderquote sind alle Zuschüsse und Tilgungszuschüsse aus öffentlichen Mitteln zu berücksichtigen.

    Weitere Infor­ma­tionen

    Weitere Informationen, Merkblatt und Richtlinie:

    https://link.energy4climate.nrw/gKrFsN

    Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ):

    https://link.energy4climate.nrw/Ifqd5Z

    Förderart
    • Zuschuss
    Förderinhalt

    Sanierung sowie Ersterwerb nach Sanierung von Effizienzhäusern

    Antragsteller
    • Gemeinnützige Organisation
    • Kommune
    Antragstelle

    KfW

    Fördergeber
    • Bund
    Stand

    05.12.2023

    NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

    Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.