Gefördert werden Umsetzungskonzepte für den Bereich Elektromobilität.
Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Erstellung eines Umsetzungskonzeptes durch externe Berater.
Förderfähige Umsetzungskonzepte müssen mindestens einen der folgenden Aspekte umfassen:
Antragsberechtigt sind:
Für Antragsberechtigte nach Nummer 3.1 Buchstabe a bis d beträgt die Förderhöhe:
Für Antragsberechtigte nach Nummer 3.1 Buchstabe e beträgt die Förderhöhe:
Für die Kumulierung einer Förderung aus dieser Richtlinie mit anderen Zuwendungen gilt:
Weitere Informationen und Antragsunterlagen:
https://link.energy4climate.nrw/kAIRtd
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der Förderrichtlinie unter 6.1:
https://link.energy4climate.nrw/plL1iL
Häufig gestellte Fragen:
https://link.energy4climate.nrw/0s1q2X
Umsetzungskonzepte im Bereich Elektromobilität
Bezirksregierung Arnsberg
01.12.2024
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.