Mobilitätsinfrastruktur

progres.nrw - Emissionsarme Mobilität: 6.1 Umsetzungskonzepte Elektromobilität

Fördergegenstand und -bedingungen


Gefördert werden Umsetzungskonzepte für den Bereich Elektromobilität.

Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Erstellung eines Umsetzungskonzeptes durch externe Berater.

Förderfähige Umsetzungskonzepte müssen mindestens einen der folgenden Aspekte umfassen:

  • Beschaffung von mindestens fünf reinen batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Fahrzeugen der Fahrzeugklassen M1 und N1
  • Errichtung von mindestens zehn Normalladepunkten an einem Standort oder vier Schnellladepunkten mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt je Ladepunkt an einem Standort
  • Beschaffung mindestens eines rein batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Nutzfahrzeuges der Klassen N2 und N3, Busses der Klasse M3 oder Sonderfahrzeuges

Antragsberechtigt sind:

  1. Natürliche Personen mit Eigentum in Garagen-und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Wohnimmobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften
  2. Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und als Einzelunternehmer
  3. Personengesellschaften
  4. Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  5. Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.

Förderhöhe

Für Antragsberechtigte nach Nummer 3.1 Buchstabe a bis d beträgt die Förderhöhe:

  • Konzepte mit Bezug zu den Fahrzeugklassen M1, N1:
    50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 10.000 Euro
  • Konzepte mit Bezug zur Ladeinfrastruktur:
    50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 10.000 Euro
  • Konzepte mit Bezug zu schweren Nutzfahrzeugen und Bussen (Fahrzeugklassen N2, N3, M3 und Sonderfahrzeuge):
    50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 50.000 Euro

Für Antragsberechtigte nach Nummer 3.1 Buchstabe e beträgt die Förderhöhe:

  • 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • maximal 80 000 Euro

Kumu­lier­bar­keit


Für die Kumulierung einer Förderung aus dieser Richtlinie mit anderen Zuwendungen gilt:

  • Zuwendungen aus dieser Förderrichtlinie können für dieselbe Maßnahme nicht mit Zuwendungen aus anderen Bereichen des Programms progres.nrw oder anderen Programmen des Landes Nordrhein-Westfalen kumuliert werden.
  • Die Summe aller staatlichen Subventionen, Zuwendungen und zweckbestimmten Einnahmen darf die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten.

Weitere Infor­ma­tionen


Weitere Informationen und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/kAIRtd

Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der Förderrichtlinie unter 6.1:

https://link.energy4climate.nrw/plL1iL

Häufig gestellte Fragen:

https://link.energy4climate.nrw/0s1q2X

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Umsetzungskonzepte im Bereich Elektromobilität

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

01.12.2024

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.