Fördergegenstand und -bedingungen
Als investive Maßnahmen werden die energetische Sanierung und der Ersterwerb von fertiggestellten Bestandsgebäuden gefördert, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreichen.
Folgende Effizienzgebäude-Stufen werden gefördert:
- Effizienzgebäude Denkmal Erneuerbare Energien (EE) oder Denkmal Nachhaltigkeit (NH)
- Effizienzgebäude 70 EE oder 70 NH
- Effizienzgebäude 55 EE oder 55 NH
- Effizienzgebäude 40 EE oder 40 NH
Für „Worst Performing Building“ (WPB) wird für folgende Effizienzgebäude-Stufen ein zusätzlicher Bonus gewährt:
- Effizienzgebäude 70 EE WPB
- Effizienzgebäude 55 EE WPB oder 55 NH WPB
- Effizienzgebäude 40 EE WPB oder 40 NH WPB
- Energetische Fachplanung und Baubegleitung
- Nachhaltigkeitszertifizierung (NH-Klasse).
Ergänzungskredit zu Einzelmaßnahmen:
Der Ergänzungskredit dient der Finanzierung von Sanierungsvorhaben an Nichtwohngebäuden, bei denen förderfähige Einzelmaßnahmen gemäß „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ umgesetzt werden. Der Ergänzungskredit kann nur zusätzlich zu einer nach der Richtlinie BEG EM bereits erteilten Zuschussförderung beantragt werden.
Um diese Voraussetzung zu erfüllen, muss für das geplante Vorhaben bereits eine zugesagte beziehungsweise bewilligte aber noch nicht ausgezahlte Zuschussförderung vorliegen, die nicht älter als 12 Monate ist. Es gelten nur Zusagen der KfW und Zuwendungsbescheide des „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ (BAFA), die nach den ab 1. Januar 2024 geltenden neuen Förderbedingungen der vorgenannten Richtlinie erteilt wurden.
Förderbedingungen sind unter anderem:
- Bestandsgebäude mit Bauantrag oder Bauanzeige, die älter als fünf Jahre sind.
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
- Es werden nur Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien gefördert. Mit Gas betriebene Wärmeerzeuger (zum Beispiel Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger) sowie die zugehörigen Umfeldmaßnahmen (zum Beispiel deren Einbau und Anschluss sowie Abgassysteme und Schornsteine) sind nicht förderfähig.
- Ausschließlich der Anschluss an das Wärmenetz zur im Antragszeitpunkt gültigen Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) und nicht die Errichtung von Einzelheizungen wird gefördert, wenn das betreffende Grundstück aufgrund einer kommunalen Entscheidung an ein Wärmenetz angeschlossen werden soll.
Antragsberechtigte:
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände
Förderhöhe
Kreditbetrag:
BEG NWG: Sanierung zum Effizienzgebäude
Investive Maßnahmen (NWG):
- bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben
Energetische Fachplanung und Baubegleitung (NWG)
BEG NWG: Energetische Fachplanung und Baubegleitung:
- 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben
BEG NWG: Nachhaltigkeitszertifizierung:
- 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben
BEG EM: Ergänzungskredit zu Einzelmaßnahmen
Der Kreditbetrag wird auf Basis der förderfähigen Kosten und der Summe der geförderten Quadratmeter Nettogrundfläche bzw. der Anzahl der geförderten Wohneinheiten gemäß der zugrunde liegenden KfW Zuschusszusage beziehungsweise der förderfähigen Ausgaben des zugrunde liegenden Zuwendungsbescheides des BAFA ermittelt. Für den Fall, dass für dasselbe Investitionsobjekt beides vorliegt, können die förderfähigen Kosten und förderfähige Ausgaben aus beiden Förderungen für die Ermittlung des Kreditbetrags addiert werden.
Es werden im Rahmen des maximal möglichen Kreditbetrages in Höhe der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW-Zuschusszusage sowie der förderfähigen Ausgaben des zugrunde liegenden Zuwendungsbescheides des BAFA:
- NWG: bis zu 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 5 Millionen Euro pro Vorhaben und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert.
Tilgungszuschuss:
Mit Nachweis der erreichten Effizienzgebäude/ Effizienzhaus-Stufe gemäß Zusage nach BEG NWG erhalten Sie einen Tilgungszuschuss. Dieser wird auf den hierfür bewilligten Kreditbetrag gewährt:
| Zuschüsse |
| Effizienzgebäude/Effizienzhaus Denkmal EE: | 5% |
| Effizienzhaus 85 EE: | 0% |
| Effizienzgebäude/Effizienzhaus 70 EE: | 0% |
| Effizienzgebäude/Effizienzhaus 55 EE: | 5% |
| Effizienzgebäude/Effizienzhaus 40 EE: | 10% |
Bei Erreichen einer „Effizienzgebäude/ Effizienzhaus NH“ -Klasse erhöht sich der jeweils anzusetzende Prozentwert um zusätzliche 5 Prozentpunkte.
Für die Sanierung eines „Worst Performing Building“ wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt. Dieser Bonus ist mit der NH-Klasse kombinierbar.
Energetische Fachplanung/Baubegleitung; Nachhaltigkeitszertifizierung:
- Energetischen Fachplanung und Baubegleitung: 50%
- Nachhaltigkeitszertifizierung: 50%
Kumulierbarkeit
ja
Weitere Informationen
Kontakt:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
KfW-Servicenummer: 0800 539 9001