Gebäudehülle

KfW: BEG - Kommunen Kredit (Nichtwohngebäude)

Fördergegenstand und -bedingungen

Neue Dokumentationspflichten: In allen BEG-Programmen (WG, NWG, EM) ist im Verwendungsnachweis nun auch eine zusammenfassende Schlussrechnung vorzuhalten, Teilrechnungen alleine reichen nicht mehr aus.

Zur Dokumentation der geförderten Maßnahme sind im Verwendungsnachweis nach Nummer 9.5 Rechnungen vorzulegen. Die Rechnungen müssen die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung sowie die Adresse des Investitionsobjektes ausweisen und in deutscher Sprache ausgefertigt sein. Werden Teilrechnungen/ Abschlagsrechnungen vorgelegt, so ist zusätzlich eine zusammenfassende Schlussrechnung vorzuhalten. Rechnungen sind unbar zu begleichen und die entsprechenden Belege (zum Beispiel Kontoauszüge) als Zahlungsnachweis aufzubewahren bzw. einzureichen.

Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt (Eigenleistung), werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert, wenn ein Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten mit dem Verwendungsnachweis bestätigt.

Gefördert wird:

  • Energetische Sanierung zum und Ersterwerb von Effizienzgebäuden mit folgenden Effizienzgebäude-Standards:
    • 40, 40 EE oder 40 NH
    • 55, 55 EE oder 55 NH
    • 70, 70 EE oder 70 NH
    • Denkmal, Denkmal EE oder Denkmal NH
    • „Worst Performing Buildings“ (WPB) wird für folgende Effizienzgebäude-Stufen ein zusätzlicher Bonus gewährt:Effizienzgebäude 70 EE WPB; Effizienzgebäude 55 WPB, 55 EE WPB oder 55 NH WPB; Effizienzgebäude 40 WPB, 40 EE WPB oder 40 NH WPB
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung
  • Nachhaltigkeitszertifizierung (NH)

*Ein „Worst Performing Building“ ist ein Gebäude, das auf Grund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehört. Nähere Informationen finden Sie im „Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“ unter www.kfw.de/264.

Bedingungen und Definitionen:

  • Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE).
  • Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der KfW direkt zu stellen.
  • "EE“: erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme erbringen einen Anteil von mindestens 65 Prozent des für die Wärme und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs
  • "NH“: wird erreicht, wenn für ein Effizienzgebäude/ Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude" (QNG) bestätigt.
  • Bestandsgebäude: Bauantrag bzw. Bauanzeige > 5 Jahre

Antragsberechtigt sind:

  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • Rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände

Förderhöhe

Kredithöhe und Tilgungszuschuss:

  • Energetische Sanierung und Ersterwerb nach Sanierung von Nichtwohngebäude:

Kreditbetrag: 2.000 Euro pro m² Nettogrundfläche, max. 10 Mio. Euro je Vorhaben

Tilgungszuschuss:

Tilgungszuschuss in %
Effizienzgebäude/ Effizienzhaus 40
20
Effizienzgebäude/ Effizienzhaus 55
15
Effizienzgebäude/ Effizienzhaus 70
10
Effizienzgebäude/ Effizienzhaus Denkmal5
bei Erreichen der EE- oder NH-Klasse
zusätzlich 5
WPB-Bonus für EG 40, 55 oder 77 EE zusätzlich 10
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung (NH):

Kreditbetrag:10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, max. 40.000 Euro pro Vorhaben

Tilgungszuschuss: 50%

Zinssätze und Laufzeiten:

  • der tagesaktuelle Zinssatz für verschiedene Laufzeitvarianten ist auf der Website der KfW abrufbar
  • die für Kommunaldarlehen üblichen formalen Vorraussetzungen müssen erfüllt sein

Kumu­lier­bar­keit

Kombinationen mit anderen Förderprogrammen

  • Die Kombination einer BEG-Förderung für dieselbe Maßnahme mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich.
  • Eine Kombination mit der BEG - Einzelmaßnahmen ist ausgeschlossen.
  • Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung nach dieser Richtlinie und einer Förderung nach der Kommunalrichtlinie sowie der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationen Klimaschutzinitiative (NKI), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), den Vorgängerprogrammen (CO2-Gebäudesanierungsprogramm/EBS-Programme, Marktanreizprogramm (MAP), Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) oder Heizungsoptimierung (HZO) oder dem Programm „Zuschuss Brennstoffzelle“ für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich.

Kumulierung

  • Die Gesamtförderquote ist begrenzt auf 60 %. Für kommunale Antragsteller ist abweichend eine Gesamtförderquote von 90% zulässig.
  • Zur Ermittlung der Förderquote sind alle Zuschüsse und Tilgungszuschüsse aus öffentlichen Mitteln zu berücksichtigen.


    Weitere Infor­ma­tionen

    Weitere Informationen und Merkblatt inkl. Richtlinie und Antragsunterlagen

    https://link.energy4climate.nrw/s2WVNs

    Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ):

    https://link.energy4climate.nrw/9okxVd

    Förderart
    • Kredit
    Förderinhalt

    Energetische Sanierung und Ersterwerb nach Sanierung von Nichtwohngebäude

    Antragsteller
    • Kommune
    Antragstelle

    KfW

    Fördergeber
    • Bund
    Stand

    05.12.2023

    NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

    Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.