Elektro- und Hybridfahrzeuge

progres.nrw - Emissionsarme Mobilität: 6.5 Batterieelektrische und Brennstoffzellen-Fahrzeuge

Fördergegenstand und -bedingungen


Gegenstand der Förderung ist der Erwerb von reinen Batterieelektrofahrzeugen, Brennstoffzellenfahrzeugen und Sonderfahrzeugen als Neu- oder Vorführfahrzeuge der Klassen:

  • M1 (nur Fahrzeuge der Segmente "Minis" und "Kleinwagen")
  • N1,
  • N2,
  • N3,
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Klasse 16
    Als Neufahrzeuge gelten hierbei Fahrzeuge, die
    • keine Standschäden haben oder hatten und
    • eine maximale Laufleistung von 1 000 Kilometern aufweisen.
    Als Vorführfahrzeuge gelten hierbei gewerblich genutzte Fahrzeuge, die
    • einmalig auf einen Neuwagenhändler zugelassen waren und der Besichtigung und Probefahrt durch Endabnehmer dienten,
    • eine maximale Laufleistung von 5 000 Kilometern aufweisen und
    • maximal 12 Monate zugelassen sind.

    Die Förderung für das Leasing beziehungsweise die Langzeitmiete von Fahrzeugen erfolgt als Zuschuss maximal bis zur Höhe der im Leasing- beziehungsweise Mietvertrag festgelegten Anzahlung.

    Die Haltedauer, beziehungsweise die Dauer des Leasing- oder Mietvertrages, soll fünf Jahre betragen. Beträgt die Haltedauer oder die Dauer des Vertrages weniger als fünf Jahre, verringert sich die maximale Förderhöhe anteilig. Die Mindesthaltedauer, beziehungsweise die Mindestlaufzeit des Leasing- beziehungsweise Mietvertrages, beträgt ein Jahr

    Antragsberechtigt sind:

    1. Natürliche Personen mit Eigentum in Garagen-und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Wohnimmobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften
    2. Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und als Einzelunternehmer
    3. Personengesellschaften
    4. Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
    5. Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.

    Förderhöhe


    FahrzeugklasseAntragsberechtigteFörderquotemax. Förderhöhe
    N1Buchstabe e20 Prozent der
    zuwendungsfähigen Ausgaben
    8.000 Euro
    je Fahrzeug
    N2, N3, 16Buchstabe e50 Prozent
    der Investitionsmehrkosten
    200.000 Euro
    je Fahrzeug
    M1 ("Minis" und
    "Kleinwagen")
    Buchstabe b bis d *-----------------------------5.000 Euro
    je Fahrzeug
    *
    Buchstabe b bis d, die soziale, Beratungs-, Fürsorge- und ähnliche Dienstleistungen für ältere, kranke oder behinderte Menschen in deren Wohnung oder anderweitig erbringen
    Buchstabe d, die die geförderten Fahrzeuge im stationsbasierten Carsharing einsetzen

    Kumu­lier­bar­keit


    Für die Kumulierung einer Förderung aus dieser Richtlinie mit anderen Zuwendungen gilt:
    • Zuwendungen aus dieser Förderrichtlinie können für dieselbe Maßnahme nicht mit Zuwendungen aus anderen Bereichen des Programms progres.nrw oder anderen Programmen des Landes Nordrhein-Westfalen kumuliert werden.
    • Die Summe aller staatlichen Subventionen, Zuwendungen und zweckbestimmten Einnahmen darf die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten.

    Weitere Infor­ma­tionen


    Weitere Informationen und Antragsunterlagen (Klasse N1):

    https://link.energy4climate.nrw/rzioCk

    Weitere Informationen und Antragsunterlagen (Klassen N2 und N3):

    https://link.energy4climate.nrw/8ZmCO7

    Weitere Informationen und Antragsunterlagen (Klasse M1):

    https://link.energy4climate.nrw/XWy18O

    Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der Förderrichtlinie unter 6.5:

    https://link.energy4climate.nrw/lrCT0E

    Häufig gestellte Fragen:

    https://link.energy4climate.nrw/1iKoMv

    Förderart
    • Zuschuss
    Förderinhalt

    Batterieelektro- und Brennstoffzellen-Fahrzeugen

    Antragsteller
    • Kommune
    • Unternehmen
    Antragstelle

    Bezirksregierung Arnsberg

    Fördergeber
    • Land NRW
    Stand

    01.11.2025

    NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

    Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.