Energieeffizienzmaßnahmen

BMU: Kommunalrichtlinie - Sanierung von Beckenwasserpumpen (4.2.10)

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert wird der Austausch nicht regelbarer Pumpen gegen regelbare Hocheffizienzpumpen für das Beckenwasser, die mit integriertem oder externem Frequenzumrichter ausgestattet sind.

Antragsberechtigte:

  • Kommunen einschließlich ihrer unselbständigen Betriebe und Einrichtungen
  • Selbständige Betriebe und Einrichtungen mit ≥ 25 % kommunaler Beteiligung sowie kommunale Zweckverbände
  • Öffentliche, gemeinnützige, mildtätige und religionsgemeinschaftliche Träger für Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit, Kultur, Pflege, Betreuung und Unterbringung (ohne Bund)
  • Gemeinnützige oder mildtätige eingetragene Vereine für ihre Einrichtungen
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen für deren Einrichtungen
  • Unternehmen, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt 40 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohleregionen erhalten 55 %.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/lGyUiX

Kontakt:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, Telefon 030 72618-0880

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Sanierung von Beckenwasserpumpen

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Unternehmen
Antragstelle

Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Fördergeber
  • Bund
Stand

01.08.2025

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.