Gefördert werden:
Antragsberechtigt sind, soweit sich aus den Bestimmungen dieser Richtlinie nichts anderes ergibt:
Die Kumulierung mit Drittmitteln, Zuschussförderungen und Förderkrediten anderer Geber ist möglich, sofern beihilferechtliche Vorgaben dem nicht entgegenstehen. Insbesondere darf im Falle einer Kumulierung mit anderen Förderungen weder der maximale nach der AGVO für die betreffende Beihilfe geltende Betrag bzw. die für diese Beihilfe geltende Beihilfeintensität noch der De-minimis-Beihilfen-Höchstbetrag überschritten werden. Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen des Bundes ist ausgeschlossen. Soweit zusätzlich Drittmittel eingebracht werden können, sind diese nachzuweisen. Eine Kumulierung der Förderung nach dieser Richtlinie und einer Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für die dieselben förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten ist nicht zulässig.
Weitere Informationen und Richtlinie:
https://link.energy4climate.nrw/Jf02vQ
Kontakt und Beratung:
https://link.energy4climate.nrw/NrGKIP
verschiedene Maßnahmen zur Effizienzverbesserung
Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH
01.05.2024
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.