Mobilitätsinfrastruktur

KfW: Investitionskredit Nachhaltige Mobilität 268, 269

Fördergegenstand und -bedingungen


Klimafreundliche Fahrzeuge für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge:

  • Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und Regionalverkehr, zum Beispiel S-Bahnen, U-Bahnen, Straßen­bahnen, Oberleitungsbusse, Busse und Züge
  • Fernzüge zur Personenbeförderung, zum Beispiel Züge mit Elektro- oder Wasser­stoff­antrieb
  • Fahrzeuge zur Personenbeförderung im Straßenfernverkehr, zum Beispiel Fernbus­dienste
  • Schiffe zur Personenbeförderung, zum Beispiel Fähr­schiffe, Wasser­taxis, Ausflugs- und Kreuzfahrt­schiffe sowie CO2-freundliche Nach­rüstungen
  • Pkw, Krafträder und leichte Nutzfahrzeuge, zum Beispiel Brennstoff­zellen­fahrzeuge, batterie­elektrische Fahr­zeuge, Plug-In-Hybride, Elektro-Motorroller
  • Fahrzeuge für aktive Mobilität, zum Beispiel Fahrräder, Lasten­fahrra?der, E-Bikes, E-Tretroller

Klimafreundliche Fahrzeuge für die Güterbeförderung:

  • Züge zur Güterbeförderung
  • Schwere Nutzfahrzeuge
  • Schiffe zur Güterbeförderung sowie CO2-freundliche Nach­rüstungen

Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr:

  • Infrastruktur für emissionsarmen Verkehr an Land
    • Infrastruktur für den Öffentlichen Personen­nahverkehr (ÖPNV), den Regional­verkehr und sonstigen Schienen­verkehr
    • Infrastruktur für Straßenverkehr ohne CO2-Abgas­emissionen
    • Infrastruktur für aktive Mobilität (zum Beispiel Fußverkehr, Radverkehr)
  • Infrastruktur für den emissionsarmen Verkehr zu Wasser
  • Infrastruktur für den emissionsarmen Flugverkehr

Nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) für Mobilität:

  • Datengesteuerte Lösungen zur Redu­zierung von Treib­haus­gas­emissionen zum Beispiel:
    • Systeme, die Verkehrs­ströme intelligent er­fassen und steuern
    • Lösungen, die das Internet der Dinge nutzen
    • intelligente Park­raum­management­systeme
  • Digitale Vernetzung für eine bessere und effi­zientere Organi­sation von Mobi­lität, zum Beispiel:
    • Investitionen in digitale Lösungen, die beste­hende Mobilitäts­angebote besser vernetzen und dadurch den öffent­lichen Verkehr und aktive Mobi­lität attrak­tiver machen
    • Investi­tionen in die beglei­tende Pla­nung und Um­setzung, wie zum Beispiel Gut­achten oder Nach­weise zur Ein­haltung der tech­nischen Anfor­derungen

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen und Einzelunternehmer der gewerblichen Wirt­schaft, die sich mehr­heitlich in Privat­besitz befinden, sowie Frei­berufler mit Sitz in Deutsch­land oder im Ausland
  • Unternehmen mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung
  • Gemeinnützige Antragsteller
  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit mehr­heitlich kommunalem Hinter­grund

Förderhöhe


Standardvariante (Programmnummer 268)

  • Maximaler Kreditbetrag: 50 Millionen Euro pro Vorhaben
  • Bis zu 100% der Investitionskosten
  • Es gilt der am Tag der Zusage aktuelle Produktzins­satz. Der indivi­duelle Zins­satz wird anhand der wirtschaft­lichen Verhält­nisse und der Qualität der Sicherheiten ermittelt.
  • Informationen zu Laufzeiten und Zinsen finden sich in der Konditionen­übersicht (Standardvariante 268).
  • Die Mindestlaufzeit beträgt generell 4 Jahre. Der Zins­satz wird für die ersten 5 beziehungs­weise 10 Jahre fest­geschrieben.

Individualvariante (Programmnummer 269)

  • Mindest-Kreditbetrag: 25 Millionen Euro
  • KfW-Finanzierungsanteil bis zu 100 %
  • Auszahlung zu 100 %
  • Es gilt der am Tag der Zusage aktuelle Produktzins­satz. Der indivi­duelle Zins­satz wird anhand der wirtschaft­lichen Verhält­nisse und der Qualität der Sicherheiten ermittelt.
  • Die Mindestlaufzeit beträgt 4 Jahre.
  • Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat für nicht abgerufene Kredit­beträge, fällig ab 12 Monaten und 2 Bank­arbeits­tagen nach Kredit­zusage
  • Die individuellen Konditionen umfassen:
    • Kreditbetrag, Laufzeit, Zinsbindung, Abruffrist, Tilgung

Kumu­lier­bar­keit


Sie können zusätzlich zu diesem Kredit auch weitere Förder­produkte in Anspruch nehmen, sofern die Summe der För­derungen die Summe Ihrer Auf­wendungen nicht über­steigt.

Weitere Infor­ma­tionen

Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Nachhaltige und klimafreundliche Mobilität

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Unternehmen
Antragstelle

Banken und Sparkassen

Fördergeber
  • Bund
Stand

01.08.2024

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.