Lüftung

KfW: Klimaschutzoffensive für Unternehmen

Fördergegenstand und -bedingungen


Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW Investitionen in Maß­nahmen zur Verr­ingerung, Ver­meidung und zum Abbau von Treibhausgas­emissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften und zur Unterstützung der Produktion strategischer Transformationstechnologien.

Gefördert werden:

Modul A: Herstellung klimafreundlicher Technologien, z.B.

  • Erneuerbare-Energien-Anlagen
  • Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff
  • emissionsarme Fahrzeuge
  • energieeffiziente Gebäudetechnik
  • Batterien

Modul A+: Herstellerförderung Plus

für Transformationstechnologien: Batterien, Solarpaneele, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure, Ausrüstung für CCUS und benötigte Schlüsselkomponenten

Modul B: klimafreundliche Produktions­verfahren in energieintensiven Industrien

  • Minderung der Treibhausgasemissionen energieintensiver Prozesse z. B.: Zement, Aluminium, Eisen und Stahl

Modul C: Energieversorgung, z.B.

  • Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
  • Maßnahmen zum Ausbau der Strom­übertragungs-und -verteilnetze
  • Energiespeicher
  • Herstellung von Treibstoffen
  • Gas- und Wärmenetze
  • Ausbau, Umrüstung sowie Sanierung von Gas-, Wärme-und Kälte­netzen
  • CO2-arme Wärme­erzeugung und Kraft-Wärme-Kopplung

Modul D: Wasser, Abwasser, Abfall­

  • Maßnahmen zur Trinkwasser­bereitstellung und Abwasser­behandlung, inklusive Einrichtungen zur Sammlung und Verteilung
  • Neu­errichtung von Anlagen zur Sammlung und Verwertung von Abfällen

Modul E: Transport und Speicherung von CO2

  • Neubau von CO2-Pipelines und Nach­rüstung von Gas­netzen zum Transport von CO2
  • unterirdische dauerhafte geologische Speicherung von CO2

Modul F: integrierte Mobilitätsvorhaben (ausschließlich in Verbindung mit mind. einer Maßnahme aus einem anderen Modul), z.B.:

  • Elektro-Autos, E-LKW und E-Busse
  • elektrisch betriebene Züge, Straßen-und U-Bahnen
  • CO2-arme Passagier-und Güterschiffe
  • Ladestationen und Wasserstoff­tankstellen
  • Radwege, Schienen, Fußwege

Modul G: Green IT

  • Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
  • datengesteuerte Lösungen zur Treibhausgasemissionsreduzierung

zusätzlich förderfähige Aufwendungen

  • Planungs- und Umsetzungsbegleitung
  • Gutachten und Nachweise erstellen (einhalten von technischen Mindestanforderungen)

Antragsberechtigt sind:

  • Für Vorhaben in Deutschland:
    • natürliche, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung mit Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland
    • jursitische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich kommunaler Beteiligung

  • Für Vorhaben innerhalb der EU:
    • Unternehmen mit Unternehmenssitz in Deutschland
    • Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Unternehmenssitz in der EU
    • Joint Ventures in der EU mit eigener Rechtspersönlichkeit und maßgeblicher deutscher Beteiligung von mindestens 25%

Förderhöhe

  • Förderhöhe: bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag
  • Kredit bis zu 100 % der förder­fähigen Investitionskosten
  • Die Auszahlung erfolgt zu 100% des zugesagten Betrags
  • Informationen zu Lauf­zeiten und Zinsen sind auf der Website der KfW abrufbar

Für Photovoltaikanlagen und andere Erneuerbare-Energien-Stromerzeugungsanlagen, die keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen und für die keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beansprucht wird, kann ein zinsverbilligter Kredit mit Beihilfe genutzt werden.

Kumu­lier­bar­keit

  • Kombinationen mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich.
  • Kumulierung nicht möglich für Stromerzeugungsanlagen, die nach EEG oder KWKG mit einer Einspeisevergütung gefördert werden.

Weitere Infor­ma­tionen

Weitere Informationen und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/gTofcb

Förderart
  • Kredit
  • Zuschuss
Förderinhalt

Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen, u. a. Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produkte, Herstellung von Transformationstechnologien wie Batterien, Solarpaneele, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure, Ausrüstung für Abscheidung, Nutzung, Speicherung von CO2 einschließlich benötigter Schlüsselkomponenten (Herstellerförderung Plus), Energieversorgung, CO2-Transport/ -speicherung, Kreislaufwirtschaft, Green IT

Antragsteller
  • Kommune
  • Unternehmen
Antragstelle

KfW

Fördergeber
  • Bund
Stand

28.11.2024

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.