Gebäudetechnik

KfW: Klimaschutzoffensive für Unternehmen

Fördergegenstand und -bedingungen


Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW Investitionen in Maß­nahmen zur Verr­ingerung, Ver­meidung und zum Abbau von Treibhausgas­emissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften und zur Unterstützung der Produktion strategischer Transformationstechnologien. Förderfähige Maßnahmen sind:

Modul A: Herstellung klimafreundlicher Technologien, z. B.

  • Erneuerbare-Energien-Anlagen
  • Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff
  • emissionsarme Fahrzeuge
  • energieeffiziente Gebäudetechnik
  • Batterien
  • mitfinanziert werdenBetriebs­mittel sowie Material- und Warenlager (liquide Mittel, Personalkosten, Mieten, Marketing und Beratungskosten)

Modul A+: Herstellerförderung Plus für Transformationstechnologien, wie

  • Batterien
  • Solarpaneelen
  • Windturbinen
  • Wärmepumpen
  • Elektrolyseure
  • Ausrüstung für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 (CCUS)
  • Erforderliche Schlüssel­komponenten für o. g. Transformations­technologien

Modul B: klimafreundliche Produktions­verfahren in energieintensiven Industrien

  • Anlagen zur klima­freundlichen Herstellung ausgewählter energie­intensiver Produkte und Prozesse, z. B.: Zement, Aluminium, Eisen und Stahl

Modul C: Energieversorgung, z. B.

  • Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
  • Maßnahmen zum Ausbau der Strom­übertragungs-und -verteilnetze
  • Energiespeicher
  • Herstellung von Treibstoffen
  • Gas- und Wärmenetze
  • Ausbau, Umrüstung sowie Sanierung von Gas-, Wärme-und Kälte­netzen
  • CO2-arme Wärme­erzeugung und Kraft-Wärme-Kopplung

Modul D: Wasser, Abwasser, Abfall­

  • Maßnahmen zur Trinkwasser­bereitstellung und Abwasser­behandlung, inklusive Einrichtungen zur Sammlung und Verteilung
  • Neu­errichtung von Anlagen zur Sammlung und Verwertung von Abfällen

Modul E: Transport und Speicherung von CO2

  • Neubau von CO2-Pipelines und Nach­rüstung von Gas­netzen zum Transport von CO2
  • unterirdische dauerhafte geologische Speicherung von CO2

Modul F: integrierte Mobilitätsvorhaben (ausschließlich in Verbindung mit mind. einer Maßnahme aus einem anderen Modul), z.B.:

  • Elektro-Autos, E-LKW und E-Busse
  • elektrisch betriebene Züge, Straßen-und U-Bahnen
  • CO2-arme Passagier-und Güterschiffe
  • Ladestationen und Wasserstoff­tankstellen
  • Radwege, Schienen, Fußwege

Modul G: Green IT

  • Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
  • datengesteuerte Lösungen zur Treibhausgasemissionsreduzierung

Zusätzlich förderfähige Aufwendungen in Verbindung mit einer förderfähigen Investitionsmaßnahme

  • Planungs- und Umsetzungsbegleitung
  • Gutachten und Nachweise erstellen (einhalten von technischen Mindestanforderungen)

Antragsberechtigte:
Für Vorhaben in Deutschland:

  • Natürliche, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung mit Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland
  • Jurisitische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich kommunaler Beteiligung

Für Vorhaben innerhalb der EU:

  • Unternehmen mit Unternehmenssitz in Deutschland
  • Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Unternehmenssitz in der EU
  • Joint Ventures in der EU mit eigener Rechtspersönlichkeit und maßgeblicher deutscher Beteiligung von mindestens 25 %

Förderhöhe

  • Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit und umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bei einem maximalen Kreditbetrag von 25 Mio. Euro pro Vorhaben.
  • Für Photovoltaik- und andere erneuerbare Stromerzeugungsanlagen, deren Strom überwiegend selbst genutzt wird und die keine Förderung nach dem EEG in Anspruch nehmen, kann ein zinsverbilligter Kredit mit Klimazuschuss (Beihilfe) genutzt werden.

Weitere Infor­ma­tionen


Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/gTofcb

Kontakt:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
KfW-Servicenummer: 0800 539 9001

Förderart
  • Kredit
  • Zuschuss
Förderinhalt

Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen, u. a. Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produkte, Herstellung von Transformationstechnologien wie Batterien, Solarpaneele, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure, Ausrüstung für Abscheidung, Nutzung, Speicherung von CO2 einschließlich benötigter Schlüsselkomponenten (Herstellerförderung Plus), klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien, Energieversorgung, CO2-Transport/-speicherung, integrierte Mobilitätsvorhaben, Kreislaufwirtschaft, Green IT.

Antragsteller
  • Unternehmen
Antragstelle

KfW

Fördergeber
  • Bund
Stand

15.09.2025

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.