Gebäudeenergieberatung

BAFA: Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden im Rahmen der Bundesförderung qualifizierte Energieberatungen für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, Energieaudits sowie Contracting-Orientierungsberatungen. Förderfähig sind Energieberatungen in drei Modulen:

  • Modul 1 – Energieaudit nach DIN EN 16247
    Förderung der Durchführung eines Energieaudits in Nichtwohngebäuden zur systematischen Analyse des Energieverbrauchs und zur Identifizierung von Einsparpotenzialen.
  • Modul 2 – Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
    Förderung von Beratungsleistungen zur Erstellung energetischer Neubau- oder Sanierungskonzepte, einschließlich individueller Sanierungsfahrpläne (iSFP) oder Effizienzhaus-Planungen.
  • Modul 3 – Contracting-Orientierungsberatung
    Förderung von Beratungen zur Prüfung der Machbarkeit von Contracting-Modellen, einschließlich der Identifikation geeigneter Gebäude und der Analyse technischer, wirtschaftlicher und organisatorischer Rahmenbedingungen.

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Verpflichtende Einbindung eines fachlich anerkannten Energieberaters oder Energieeffizienz-Experten

Antragsberechtigte

  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • Kommunale Zweckverbände
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe
  • Nicht-KMU mit einem Gesamtenergieverbrauch von maximal 500.000 kWh pro Jahr

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf die förderfähigen Beratungshonorare.

Modul 1: Energieaudits
  • Zuschussquote: 50 %
  • Bei jährlichen Energiekosten > 10.000 Euro: max. 3.000 Euro
  • Bei jährlichen Energiekosten ≤ 10.000 Euro: max. 600 Euro
Modul 2: Energieberatung für Nichtwohngebäude
  • Zuschussquote: 50 %
  • Max. Förderhöhe gestaffelt nach Nettogrundfläche:
  • Bis 200 m² 850 Euro, 200–500 m² 2.500 Euro, ab 500 m²: 4.000 Euro
Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung
  • Zuschussquote: 50 %
  • Bei bis zu 300.000 Euro Energiekosten: max. 3.500 Euro
  • Ab 300.000 Euro Energiekosten: max. 5.000 Euro

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/Ub8jeN

Kontakt:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 515 – Energieberatung
Telefon: 06196 908-1880

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Energieaudits, Gebäudeenergieberatung, Contracting-Orientierungsberatung

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Unternehmen
Antragstelle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Fördergeber
  • Bund
Stand

15.09.2025

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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.