Aktuell pausiert aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgericht zum Klima- und Transformationsfonds (KTF)
Gefördert werden:
Antragsberechtigt sind:
Modul 1: Energieaudits
Modul 2: Energieberatung für Nichtwohngebäude
Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung
Bei einer zusätzlichen Förderung mit Mitteln anderer Beratungsprogramme als denen des Bundes (zum Beispiel der Länder) dürfen die gesamten Fördermittel 90 % der förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen.
Sofern es sich bei dem Beratenen um eine finanzschwache Kommunen handelt, die nach jeweiligem Landesrecht ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen hat, kann der Finanzierungsanteil aus Mitteln dieses Förderprogramms und Dritter (das heißt anderer Förderprogramme) maximal 95 % der förderfähigen Ausgaben betragen. Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts ist dem BAFA nachzuweisen.
Weitere Informationen, Richtlinien und Antragsformulare:
https://link.energy4climate.nrw/Ub8jeN
Kontakt:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Referat 515 – Energieberatung Telefon: 06196 908-1880
Energieaudits, Gebäudeenergieberatung, Contracting-Orientierungsberatung
BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
13.04.2023
NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.
Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.