Gefördert werden Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen in Siedlungen, die als „Klimaschutzsiedlung NRW“ ausgezeichnet sind oder sich in einem ausgewiesenen „KlimaQuartier.NRW“ befinden.
Förderbedingungen sind unter anderem:
Antragsberechtigte:
Die Förderung erfolgt als Festbetrag:
Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg
https://link.energy4climate.nrw/iAyMBq
Kontakt:NRW direkt; Tel. 0211 837-1927
Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen
Bezirksregierung Arnsberg
08.08.2025
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.