Lüftung

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.5.3.1 Wohngebäude im Passivhaus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden Wohngebäude im Passivhaus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen im Rahmen von Modellvorhaben des Landes Nordrhein-Westfalen.

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude im Passivhaus-Standard innerhalb von Neubau- oder Bestandssiedlungen, die zwischen 2009 und 2020 als „Klimaschutzsiedlung NRW“ anerkannt wurden oder sich in einem ausgewiesenen „KlimaQuartier.NRW“ befinden.
  • Es gelten die energetischen Mindestanforderungen des Standards KlimaGebäude.NRW an niedrige wärmebezogene CO₂-Emissionen und einen hohen baulichen Wärmeschutz. Für Neubauten sind dies maximal 5 kg CO₂/m²a und ein Transmissionswärmeverlust von höchstens 0,30 W/m²K. Bei Bestandsgebäuden liegt die Grenze bei 10 kg CO₂/m²a und 0,38 W/m²K.
  • Die Lüftungsanlage muss gemäß DIN 1946-6:2019-12 ausgelegt und eingeregelt sein. Zusätzlich sind die bauordnungsrechtlichen und umweltrelevanten Vorgaben einzuhalten. Bei Neubauten müssen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ohne Anrechnung der Lüftungsanlage erfüllt werden. Für Bestandsgebäude ist ein um bis zu 0,15 W/m²K erhöhter Transmissionswärmeverlust zulässig.

Antragsberechtigte:

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Festbetrag:

  • Einfamilien-, Doppel-, Reihenhäuser: maximal 4.700 Euro je Wohneinheit
  • Mehrfamilienhäuser: maximal 3.400 Euro je Wohneinheit
  • Die maximale Förderhöhe bei Mehrfamilienhäusern und sonstigen Gebäuden erfolgt im Rahmen einer Einzelfallentscheidung.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg

https://link.energy4climate.nrw/wqDO4i

Kontakt:
NRW direkt; Tel. 0211 837-1927

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Wohngebäude im Passivhaus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

08.08.2025

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.