Antragsberechtigt sind grundsätzlich:
Energetische Anforderungen an den Passivhaus-Standard:
Weitere Informationen und Antragsunterlagen:
https://link.energy4climate.nrw/wqDO4i
Kontakt:NRW direkt; Tel. 0211 837-1927
Wohngebäude im Passivhaus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen
Bezirksregierung Arnsberg
18.12.2024
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.